RS OGH 1964/1/22 6Ob256/63

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Veröffentlicht am 22.01.1964
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Norm

ABGB §335 C

Rechtssatz

Auch wer eine Liegenschaft ohne Titel benützt hat, haftet nach geschlossenem Räumungsvergleich nicht für den während der Räumungsfrist durch Zufall entstandenen Schaden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0010274

Dokumentnummer

JJR_19640122_OGH0002_0060OB00256_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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