Norm
ABGB §335 BRechtssatz
Der unredliche Besitzer ist nicht verpflichtet, für entzogene Räume, die über behördlichen Auftrag nicht benützt werden dürfen und die auch tatsächliche nicht benützt wurden, ein Benützungsentgelt zu entrichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0010270Dokumentnummer
JJR_19550108_OGH0002_000RKV00144_5400000_001