Entscheidungen zu § 1416 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 151-175 von 175

RS OGH 1969/2/12 5Ob26/69, 6Ob214/73, 1Ob80/74, 3Ob518/77, 6Ob507/78, 6Ob547/80, 4Ob581/81, 10Ob509/

Norm: ABGB §1416HGB §355
Rechtssatz: Zum Begriff des Kontokorrentverhältnisses sowie zum Wesen der sogenannten laufenden oder offenen Rechnung. Entscheidungstexte 5 Ob 26/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 26/69 Veröff: JBl 1970,40 6 Ob 214/73 Entscheidungstext OGH 25.10.1973 6 Ob 214/73 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1969

RS OGH 1967/9/19 8Ob231/67 (8Ob232/67), 1Ob145/68, 4Ob520/76, 3Ob140/76, 1Ob547/93 (1Ob548/93), 8Ob1

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: 1. Die Erklärung des Schuldners, welche von mehreren Forderungen er als getilgt angesehen wissen will, muss schon bei der Leistung abgegeben werden. 2. Werden mehrere Forderungen bei einer Endabrechnung in eine in Raten abzustattende Schuldpost zusammengefasst, kann der ohne eine Erklärung eine Abschlagszahlung leistende Schuldner sich nicht nachträglich darauf berufen, die Abschlagszahlung sei von einer der mehrere... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.09.1967

TE OGH 1967/9/19 8Ob231/67 (8Ob232/67)

Gegen den vom Erstgericht am 14. November 1966 erlassenen Wechselzahlungsauftrag, womit dem Beklagten auf Grund des von ihm als Bezogenen angenommenen Wechsels vom 10. November 1966 die Zahlung von 150.927.49 S s. A. an die Klägerin als Ausstellerin aufgetragen wurde, erhob der Beklagte rechtzeitig Einwendungen, in denen er im wesentlichen vorbrachte, er habe den mit der klagenden Partei im Jahr 1962 abgeschlossenen Vertretungsvertrag mit Wirkung vom Jänner 1966 einverständlich gelöst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.09.1967

RS OGH 1966/11/15 4Ob517/66

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt nicht für Prozeßkosten. Entscheidungstexte 4 Ob 517/66 Entscheidungstext OGH 15.11.1966 4 Ob 517/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0033387 Dokumentnummer JJR_19661115_OGH0002_0040OB00517_6600000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1966

RS OGH 1965/5/18 5Ob95/65, 3Ob549/76, 3Ob69/79 (3Ob70/79), 2Ob576/80 (2Ob577/80)

Norm: ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1438 Ba
Rechtssatz: Dem Schuldner steht es unter Berücksichtigung der §§ 1415, 1416 ABGB frei, auf welche von mehreren Hauptforderungen, deren Einklagung teils erfolgt teils vorbehalten ist, er aufrechnen will. Entscheidungstexte 5 Ob 95/65 Entscheidungstext OGH 18.05.1965 5 Ob 95/65 3 Ob 549/76 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1965

RS OGH 1963/11/21 5Ob321/63, 7Ob535/81, 8Ob1016/95

Norm: ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1438 Ac
Rechtssatz: Bei einer Mehrheit von Forderungen ist der Schuldner, der eine Gegenforderung aufrechnen will, an die Folgeordnung gebunden, nach der gemäß den §§ 1415, 1416 ABGB die Zahlung eines Schuldners mehrerer Forderungen zu verrechnen ist (Gschnitzer, aaO S 500, GlU 10682). Es ist die Bestimmung des § 1415 ABGB anzuwenden, wonach diejenige Forderung für abgetragen gehalten wird, die der Schuldner, mit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1963

RS OGH 1962/9/14 3Ob135/62, 1Ob620/55, 3Ob137/62 (3Ob138/62), 3Ob148/70, 3Ob113/13h, 3Ob209/15d, 3Ob

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Eine Forderung, zu deren Gunsten ein Exekutionstitel besteht, gilt im Verhältnis zu einer solchen, bei der dies nicht der Fall ist, als dem Schuldner im Sinne des § 1416 ABGB beschwerlicher. Entscheidungstexte 3 Ob 135/62 Entscheidungstext OGH 14.09.1962 3 Ob 135/62 1 Ob 620/55 Entscheidungstext OGH 12.10.195... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1962

RS OGH 1962/4/11 5Ob39/62

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Waren zur Zeit der Teilzahlung bereits beide Kapitalien gerichtlich eingefordert, war die Teilzahlung auf die wegen der höheren Verzinsung lästigere Schuld zu verrechnen. Im Gegensatz zu § 366 BGB war nicht zu unterscheiden, welche Schuld dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet. Entscheidungstexte 5 Ob 39/62 Entscheidungstext OGH 11.04.1962 5 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1962

RS OGH 1961/12/20 3Ob333/61, 3Ob132/80, 1Ob2339/96v, 3Ob261/99z, 10ObS276/03s, 3Ob292/05w, 7Ob115/15

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Ist zur Hereinbringung rückständiger und laufender Unterhaltsbeträge eine Pfändung des Arbeitseinkommens erfolgt, sind die darauf geleisteten Zahlungen zunächst zur Deckung des festgesetzten laufenden Unterhaltes zu verwenden und erst die Beträge, die über den laufend zuerkannten Unterhalt hinausgehen, auf den Rückstand zu verrechnen. § 1416 ABGB ist in diesem Falle nicht anwendbar (teilweise gegenteilig 1 Ob 620/55... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1961

RS OGH 1956/9/26 7Ob451/56, 8Ob231/67 (8Ob232/67), 6Ob214/73, 3Ob549/76, 8Ob157/99t

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Bei einer Geschäftsverbindung gilt der Grundsatz, daß alle Posten insoferne ein Ganzes bilden, als die einzelnen Teilzahlungen nicht auf bestimmte Posten, sondern auf das Ganze geleistet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 451/56 Entscheidungstext OGH 26.09.1956 7 Ob 451/56 8 Ob 231/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1956

RS OGH 1956/2/29 2Ob39/56 (2Ob47/56), 8Ob355/66, 8Ob51/67, 2Ob51/67, 8Ob45/69, 5Ob40/74, 4Ob39/74, 7

Norm: ABGB §1416ABGB §1438 EZPO §391 C
Rechtssatz: Die Gegenkompensationseinrede des Klägers kann am Wahlrecht des Beklagten nach § 1416 ABGB, die ihm zustehende Gegenforderung mit der Klagsforderung als der beschwerlichsten Gläubigerforderung entgegenzusetzen, scheitern. Entscheidungstexte 2 Ob 39/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 2 Ob 39/56 Veröff: JBl 1956,317 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.02.1956

RS OGH 1955/10/12 3Ob470/55

Norm: ABGB §1416EheG §66EheG §67
Rechtssatz: Wird der Ehefrau mittels einstweiliger Verfügung bis zur Rechtskraft des Scheidungsverfahrens zehn Prozent für sich und für die Kinder (im Kuratelverfahren) dreißig Prozent des Einkommens des Ehemannes zugesprochen, so bezieht sich eine Mehrleistung des Ehemannes nach Ehescheidung (nämlich mehr als dreißig Prozent aber weniger als vierzig Prozent) nicht auf den Unterhaltsanspruch der Ehefrau, wenn di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 1Ob620/55

Norm: ABGB §91 C1ABGB §1416
Rechtssatz: Bei mehreren Unterhaltsforderungen gegen einen Verpflichteten ist § 1416 ABGB anzuwenden. Hat sich der Schuldner bei Übergabe der Beträge nicht oder nicht bestimmt ausgesprochen, welche Schuld er bezahlt wissen will, so gilt die Schuld von mehreren Forderungen getilgt, die für den Schuldner am beschwerlichsten ist und das ist die Schuld, für die bereits ein Exekutionstitel vorliegt. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1954/12/22 2Ob735/54, 1Ob667/80, 6Ob193/18b

Norm: ABGB §1415ABGB §1416
Rechtssatz: Bei der Anrechnung gemäß § 1416 ABGB kommen bestrittene Verbindlichkeiten nicht in Betracht. Entscheidungstexte 2 Ob 735/54 Entscheidungstext OGH 22.12.1954 2 Ob 735/54 Veröff: EvBl 1955/129 S 226 1 Ob 667/80 Entscheidungstext OGH 18.03.1981 1 Ob 667/80 Vgl auch; Veröff: SZ 54/34 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1954

RS OGH 1954/5/6 1Ob52/54

Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1416
Rechtssatz: Ist in einem Bestandvertrag vereinbart, daß ein Zinsrückstand in bestimmter Höhe dem Bestandgeber das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung gibt, so sind ungewidmete Zahlungen des Bestandnehmers auf den Bestandzins als die beschwerlichste Schuld anzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 52/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 52/54 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1954

RS OGH 1949/12/7 2Ob542/49, 5Ob120/09x

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Wenn der Mieter zum Fälligkeitstermin den gesetzlichen oder vereinbarten Zins ohne weitere Vorschrift entrichtet, ist es unzweifelhaft, dass mit dieser Zahlung der eben verfallene Zins, nicht aber Rückstände aus früheren Perioden gedeckt werden sollen. Entscheidungstexte 2 Ob 542/49 Entscheidungstext OGH 07.12.1949 2 Ob 542/49 Veröff: JBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1949

TE OGH 1949/10/19 3Ob307/49

A. machte als Zessionar des B. eine Darlehensforderung geltend; C. wendete ein, daß er dem B. zur Deckung der Darlehensforderung Wechsel gegeben habe, die eingelöst worden sind. Die unteren Instanzen verurteilten den Beklagten, weil sie den Nachweis nicht als erbracht ansahen, daß die Wechsel für die Klagsforderung gegeben worden seien. Die Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Aus de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.10.1949

RS OGH 1949/10/19 3Ob307/49

Norm: ABGB §1416ZPO §266 ff
Rechtssatz: Dem Beklagten, der behauptet, daß für die eingeklagte Darlehensschuld Wechsel begeben und diese bezahlt wurden, obliegt die Beweislast, daß die Wechsel zur Sicherstellung der Darlehensschuld gegeben wurden. Zahlungen sind zunächst auf Wechselschulden und erst in zweiter Reihe auf gemeinrechtliche Forderungen zu verrechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 307... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1949

TE OGH 1949/9/7 1Ob337/49

Im Vorprozeß 6 Cg 45/47 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz hat der nunmehrige Beklagte die jetzige Klägerin auf Zahlung von 9635 S samt 4% Verzugszinsen seit 19. Dezember 1945 und Prozeßkosten geklagt. Der Streitgegenstand war im Rubrum mit "Zahlung von 9846.20 S samt Anhang" bezeichnet. Wie der Kläger mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 Abs. 2 JN. zur Angabe eines Streitwertes von 9846.20 S gelangt ist, ist aus dem Vorakt nicht ersichtlich. Der Streitwert von 9846.2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.09.1949

RS OGH 1949/9/7 1Ob337/49, 2Ob542/83, 10Ob42/14w

Norm: ABGB §1416ABGB §1425 IV
Rechtssatz: 1. Der Gläubiger muß, wenn der Wille des Schuldners, die Hauptschuld ohne Zinsen zu zahlen, zweifellos feststeht, ausdrücklich erklären, daß er den angebotenen Betrag zunächst auf Zinsen verrechne. 2. Wurde der angebotene Betrag abgelehnt, weil er Kapital und Zinsen nicht decke, so muß der Schuldner den Gläubiger zur Bekanntgabe des Betrages auffordern, daß er auf Zinsen verrechne. Hat er diese Aufforde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1949

RS OGH 1937/11/30 3Ob913/37, 2Ob583/79, 3Ob143/13w

Norm: ABGB §1353ABGB §1360ABGB §1416EO §216 IIId
Rechtssatz: Hat ein Liegenschaftspfandgläubiger das Begehren gestellt, dass der auf seine Forderung entfallende Meistbotsrest nicht auf die Zinsen, sondern in erster Linie zur teilweisen Berichtigung des Kapitals zugewiesen werde, und verlangt er den Ersatz der Zinsen von einem Dritten, der die Haftung für die Zinsenforderung als Bürge und Zahler übernommen hat, so kann er sich nicht zum Nachteil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1937

RS OGH 1934/2/1 2Ob13/34

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Wer nicht für einen Teil des einem anderen eingeräumten Kredites, sondern nur für eine bestimmt von vorneherein abgegrenzte Schuld die Mithaftung übernimmt, haftet nur für diesen Betrag. Wenn zwei oder mehrere ursprünglich selbständige Forderungen bei ihrer pfandrechtlichen Sicherstellung in eine rechtliche Einheit zusammengefaßt wurden, ohne daß sich im Innenverhältnis an ihrer Eigenart etwas ändert, ist zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1934

RS OGH 1933/3/14 2Ob186/33, 3Ob123/85, 3Ob58/06k, 3Ob322/05g, 3Ob143/13w

Norm: ABGB §1415ABGB §1416EO §216 IEO §261 Abs1EO §286
Rechtssatz: Die Verrechnung der gemäß § 261 Abs 1 EO bewirkten Zahlung hat nach den Vorschriften der §§ 286, 216 EO und nicht nach §§ 1415, 1416 ABGB zu geschehen. Entscheidungstexte 2 Ob 186/33 Entscheidungstext OGH 14.03.1933 2 Ob 186/33 SZ 15/53 3 Ob 123/85 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1933

RS OGH 1929/6/4 4Ob162/29, 5Ob280/63, 6Ob237/69, 4Ob548/76, 5Ob674/82, 6Ob530/84, 3Ob524/87, 6Ob599/

Norm: ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1486HGB §355
Rechtssatz: Beim Kontokorrentvertrag können die einzelnen Forderungen erst nach Schluß der Abrechnungsperiode geltend gemacht werden und gelten bis dahin kreditiert, weshalb eine Verjährung vorher nicht beginnen kann. Die Bestimmungen der §§ 1415, 1416 ABGB finden keine Anwendung. Die bisherigen Einzelforderungen sind erst nach der Saldofeststellung durch Ziehung des Saldos und Anerkennung durch den ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1929

RS OGH 1927/1/18 3Ob22/27, 6Ob214/73, 5Ob668/79, 8Ob78/86, 1Ob547/93 (1Ob548/93), 10Ob42/14w

Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Auch dann, wenn die mehreren zu verschiedenen Zeitpunkten fälligen Schulden schon fällig sind, ist die geleistete Zahlung im Zweifel zunächst für die zuerst fälligen Schulden zu verwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 22/27 Entscheidungstext OGH 18.01.1927 3 Ob 22/27 Veröff: SZ 9/231 6 Ob 214/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1927

Entscheidungen 151-175 von 175