Entscheidungsgründe: Zur Vermeidung von Unübersichtlichkeiten wird die Wiedergabe des bisherigen Verfahrensgangs auf jene Teile beschränkt, die zum Verständnis der Entscheidung erforderlich sind. Zahlreiche Streitpunkte wurden bereits durch die Entscheidungen der Vorinstanzen bzw das Unterbleiben entsprechender Rechtsmittelausführungen erledigt. Strittig verblieben sind lediglich die Fragen der von der Klägerin erklärten „Gegenaufrechnung“ sowie des Bestehens der vom Beklagten einge... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, die durch einen Hausbrunnen mit Trinkwasser versorgt wurde. Auf einer benachbarten Liegenschaft befindet sich eine Tankstelle. Im November 1996 wurde der Hausbrunnen der Klägerin durch ausgetretenes Benzin verunreinigt. Die Klägerin machte zuletzt folgende Forderungen geltend: 1. Kosten für Mineralwasser 1.348,08 EUR/18.550 ATS 2. Kosten für Privatgutachten 6.001,27 EUR/82.579,25 ATS 3. Rechtsanwaltskosten 17.441,48 EUR/2... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich klagende Verlassenschaft war bücherliche Eigentümerin von vier in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften. Drei dieser Liegenschaften stehen jetzt im Eigentum der nunmehrigen Klägerin als eingeantworteter Anerbin, die vierte Liegenschaft wurde in der Zwischenzeit veräußert. Die Beklagte räumte zwischen 1991 und 1998 der späteren Erblasserin - in einem Fall als Mitschuldnerin mit dem Kreditnehmer J***** R***** - zwei Abstattungskredite und einen Kon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob einer im Eigentum von Kurt P*****, dem Ehemann der Klägerin, stehenden Liegenschaft ist unter C-LNR 12a ein Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von 350.000 EUR zugunsten der beklagten Bank und zu C-LNR 18 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Klägerin einverleibt. Über das Vermögen des Liegenschaftseigentümers wurde mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 24. 11. 2005 der Konkurs eröffnet und die Konkurseröffnung im Grundbuch angemerkt. Die Bek... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois W***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (I) und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er in E***** und anderen Orten I. von 26. Jänner 2005 bis 25. Juli 2007 mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz 21 Kunden des Unternehmens „H*****" durch die Vorgabe seiner Inkassoberechtigung zur Zahlung von insgesamt 99.210,12 Euro ve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist (ausschließlich) österreichische Staatsbürgerin, der Beklagte ist (ausschließlich) deutscher Staatsangehöriger. Die Streitteile schlossen am 22. April 2000 in Österreich die Ehe, ihr (letzter) gemeinsamer Aufenthalt war in der Bundesrepublik Deutschland. Der Ehe entstammen die beiden Kinder Julius, geboren *****, und Viktoria, geboren *****. Die Streitteile leben seit 19. Juni 2003 getrennt. Die Ehe der Streitteile wurde über Klage und Widerklage mit U... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Bregenz vom 26. April 2007, GZ 66 U 12/07a-23, wurde Michael B***** von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit Urteil des Bezirksgerichts Bregenz vom 26. April 2007, GZ 66 U 12/07a-23, wurde Michael B***** von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraph 198, Absatz eins, St... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als Bürge und Zahler in Anspruch genommen. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte die Rechtsvorgängerin der Klägerin der A***** Handelsgesellschaft mbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater des Beklagten war, am 12. 3. 1999 einen wiederholt ausnützbaren Kredit über 300.000 ATS (= 21.801,85 EUR) mit Laufzeit bis 28. 2. 2004 eingeräumt. Der Beklagte übernahm am 15. 3. 1999 die Haftung als Bürge und Zahler sowohl fü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Teilfreispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Otto L***** (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (1.) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt. Danach hat er vorsätzlich im Bereich des Finanzamts Mödling als Geschäftsführer der I***** vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Abgabe einer ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Angelika H*****, vertreten durch Dr. Franz Gütlbauer, Dr. Siegfried Sieghartsleitner und Dr. Michael Pichlmair, Rechtsanwälte in W... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 1 U 13/05z des Bezirksgerichts Güssing wurde Esad M***** mit Antrag auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 28. Jänner 2005 (ON 5) das Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB betreffend den Zeitraum Jänner 2004 bis Jänner 2005 zur Last gelegt. Im Strafverfahren AZ 1 U 13/05z des Bezirksgerichts Güssing wurde Esad M***** mit Antrag auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 28. Jänner 2005 (ON 5) das Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Irmgard S*****, vertreten durch Dr. Brigitte Weiser, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dieter M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert W***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert W***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er die ihm als Geschäftsführer der E***** GesmbH, der e***** GesmbH und der e***** GesmbH & Co KG durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** AG, *****, vertreten durch Hofer & Hrastnik Rechtsanwaltspartnerschaft in Oberwart, wider die beklagte Partei Dr. Erwin F... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §1416
Rechtssatz: Eine Klausel, die der Kreditgeberin erlaubt, eingehende Geldbeträge nach völlig freiem Ermessen und ohne jede Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Kunden zur Abdeckung von Forderungen jeglicher Art (auch nicht fälliger und/oder bestrittener Nebenspesen) zu verwenden, ist gröblich benachteiligend und unwirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 221/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416EO §216
Rechtssatz: § 1416 ABGB regelt Leistungen (Zahlungen) des Schuldners, die von seinem Willen abhängen und von ihm gewidmet werden können. Dies kann nicht analog für Zahlungen (des Hauptschuldners) gelten, die im Wege der Einlösung aus einer Sachhaftung erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 234/06t Entscheidungstext OGH 30.11.2006 3 Ob 234/06t ... mehr lesen...
Begründung: Die im Oppositionsstreit beklagte Bank hatte einem Unternehmen Kredit gewährt. Der Oppositionskläger übernahm eine Wechselbürgschaft und wurde mit der zu AZ 12 Cg 102/95h des Handelsgerichts Wien eingebrachten Klage in Anspruch genommen. Der Wechsel war auf eine Summe von 11,153.190,42 S ausgefüllt worden. Mit dem gerichtlichen Vergleich vom 20. Februar 1996 verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung des eingeklagten Betrags von 2 Mio S. Der beklagten Partei wurde aufg... mehr lesen...
Begründung: Erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO sind entgegen der Ansicht des Klägers im vorliegenden Oppositionsprozess nicht zu beantworten: Erhebliche Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO sind entgegen der Ansicht des Klägers im vorliegenden Oppositionsprozess nicht zu beantworten: Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen der Behauptung des Revisionswerbers, es fehle an Rsp, hat der Oberste Gerichtshof - mit Zustimmung der Lehre (Rei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Rainer H*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Christian M*****, wider die beklagte Partei H***** GmbH, ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 17. Dezember 2004 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei zur Hereinbringung deren vollstreckbaren Forderung von 13.142,72 EUR sA und der mit 525,36 EUR bestimmten Kosten die Forderungsexekution gegen die Kläger. Dieser Entscheidung lag als Exekutionstitel ein Anerkenntnisurteil des Landesgerichts Innsbruck vom 30. Juni 2004 zugrunde. Damit waren die nunmehrigen Kläger zur ungeteilten Hand verurteilt worden, der betreibenden Partei 13.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vater der Beklagten aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 12. April 2000, GZ 2 P 30/00i-7 (1.Titel), und vom 30. Dezember 2000, GZ 2 P 30/00i-24 (2.Titel), sowie des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 7. März 2001, AZ 37 R 26/01a (2 P 30/00i-40; 3.Titel), verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, und zwar bis einschließlich November 2004 (Schluss der V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416ABGB §1438 Bc
Rechtssatz: Bei mehreren Gegenforderungen, die einer oder mehreren Hauptforderungen gegenüberstehen, kommt jedenfalls dann die gesetzliche Tilgungsreihenfolge des § 1416 ABGB zur Anwendung, wenn der Aufrechnende keine diesbezügliche Wahl getroffen hat. Entscheidungstexte 10 Ob 84/04g Entscheidungstext OGH 25.01.2005 10 Ob 84/04g Veröff: SZ 2005/6 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte und Widerklägerin (im Folgenden: Beklagte) war Eigentümerin einer Betriebsliegenschaft in W*****, samt einem darauf befindlichen Gebäude. Der Nebenintervenient war leitender Angestellter der Beklagten. Diesem stellte sie die im ersten Stock des Hauses gelegene Wohnung als Dienstwohnung zur Verfügung. Der Nebenintervenient war weiters zur Nutzung von Kellerräumlichkeiten und einer Garage berechtigt. Im Zuge der von der Beklagten geplanten Auflassu... mehr lesen...
Begründung: Nach dem zwischen den Streitteilen im Oktober 1997 abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung hatte der Beklagte einen monatlichen Mietzins (inklusive Betriebskosten und USt) von 6.800 S zu bezahlen; überdies war ein Kompensationsverbot vereinbart. Tatsächlich leistete der Beklagte von November 1997 (Mietbeginn) bis September 2000 - mit Ausnahme von zusätzlichen Zahlungen von 1.200 S im Februar 1998, von 3.465 S und 5.050 S im Juli 1999, einer abweichenden Zahlung v... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Oppositionskläger und vier Mitangeklagte wurden in einem Strafverfahren wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB und weiterer Verbrechen mit Urteil vom 18. Juni 1997, im Strafausmaß abgeändert mit Berufungsurteil vom 20. Mai 1998, zu Freiheitsstrafen verurteilt und alle fünf Verurteilten rechtskräftig zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Teilschmerzengeldes von Der nunmehrige Oppositionskläger und vier Mitangeklagte wurden in einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 19. 6. 2001, 2 S 321/01w, wurde über das Vermögen der C***** Betriebs GesmbH der Konkurs eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die klagende Masseverwalterin ficht Abgabenzahlungen, die die Gemeinschuldnerin vor Konkurseröffnung an die beklagte Partei geleistet hat, unter Berufung auf §§ 30, 31 sowie § 28 Z 2 KO an. Ursprünglich war die Klage auf die Anfechtung folgender Abgabenzahlungen gerichtet: ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 28. 3. 2001 bis 4. 5. 2001 bei der I***** Gesellschaft ***** mbH in I***** zu einem monatlichen Bruttogehalt von 1.776,12 EUR beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt der Klägerin. Die Dienstgeberin der Klägerin bezahlte am 28. 1. 2002 einen umgewidmeten Betrag von 3.495,15 EUR. Mit Beschluss vom 23. 4. 2002 lehnte das Landesgericht Innsbruck als Konkursgericht - nach einer entsprechenden Antragstellung der Kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416
Rechtssatz: Soll entgegen den gesetzlichen Anrechnungsregeln aufgrund einer Vereinbarung oder einer Widmung des Schuldners angerechnet werden, so hat die Vereinbarung bzw die Widmung derjenige zu beweisen, der sich auf die Abweichung von der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge beruft. Entscheidungstexte 9 Ob 129/03s Entscheidungstext OGH 25.02.2004 9 Ob 129/03s Veröf... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Kläger. Die Kläger begehrten mit ihrer Klage, den Beklagten zur Zahlung von S 39.600 samt gestaffelten 4 %igen Zinsen sowie zur Räumung des Bestandobjektes zu verpflichten. Der Beklagte schulde trotz qualifizierter Mahnung den begehrten Betrag, der sich aus den Mietzinsen für Februar bis Dezember 1999 (jeweils S 3.600,-) zusammensetze. Es werde daher die Aufhebung des Mietvertrages gemäß § 1118 ABGB erklärt. Die Kläger begehrt... mehr lesen...