RS OGH 1962/4/11 5Ob39/62

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Veröffentlicht am 11.04.1962
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Norm

ABGB §1416

Rechtssatz

Waren zur Zeit der Teilzahlung bereits beide Kapitalien gerichtlich eingefordert, war die Teilzahlung auf die wegen der höheren Verzinsung lästigere Schuld zu verrechnen. Im Gegensatz zu § 366 BGB war nicht zu unterscheiden, welche Schuld dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 39/62
    Entscheidungstext OGH 11.04.1962 5 Ob 39/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0033366

Dokumentnummer

JJR_19620411_OGH0002_0050OB00039_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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