1. Vorbemerkungen § 18 UGB wurde durch die „Handelsrechtsreform“ (weg vom Handelsgesetzbuch hin zum Unternehmensgesetzbuch; Handelsrechts-Änderungsgesetz, HaRÄG; BGBl I 2005/120) neu gefasst. Hauptziel der Reform war eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbu... mehr lesen...
Kommentar zu § 9 Abs 1 RAO Rechtsdogmatisch ist die Regelung des § 9 Abs 1 RAO innerhalb der Fallgruppe „Handeln in Ausübung einer Rechtspflicht oder eines Rechtes“ als Rechtfertigungsgrund für das Prozessvorbringen durch einen Rechtsanwalt einzuordnen, sofern dies... mehr lesen...