Das Wesen der Befangenheit liegt darin, dass die unparteiische Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive gehemmt wird, wenn also das Behördenorgan durch seine persönliche Beziehung zur Sache oder zu den an der Sache beteiligten Personen in der unparteiischen Amtsführu... mehr lesen...
Bei der "versäumten Frist" iSd § 71 Abs 1 AVG muss es sich um eine verfahrensrechtliche Frist handeln; gegen die Versäumung materiellrechtlicher Fristen, also solcher Fristen, innerhalb derer ein materiellrechtlicher Anspruch bei sonstigem Verlust des diesem zugrunde l... mehr lesen...
§ 19 AVG gilt auch im Verwaltungsstrafverfahren (vgl. § 24 VStG). Nach § 19 Abs. 3 AVG hat, wer nicht durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erf&uu... mehr lesen...
Die Verwendung personenbezogener Bilddaten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Statistik unterliegt der Sondervorschrift des § 46 DSG 2000 (und nicht etwa den §§ 50a ff DSG 2000, die Videoüberwachung zu anderen Zwecken regeln). Liegen die Voraussetzungen des &... mehr lesen...
Anwendung des DSG 2000 auf Bilddaten:Gemäß § 4 Z 1 DSG 2000 sind personenbezogene Daten Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Die Datenschutzkommission hat schon mehrfach festgestellt, dass Bilddaten (bestimmbare) personenbezogene Da... mehr lesen...
Der Beschluss eines Vereinsorgans kann auch wegen der Art seines Zustandekommens gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nichtig sein, da § 7 VerG 2002 keine Beschränkung auf eine inhaltliche Sittenwidrigkeit des Beschlusses eines Vereinsorgans enthält.Nichtig ist zB.... mehr lesen...
Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 sind solche, die ihre Wurzel in einer Vereinsmitgliedschaft haben; dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und Mitgliedern über Ansprüche des Vereins auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge ... mehr lesen...
Jeder Bescheid, der entgegen den Bestimmungen des VerG - also ohne dass eine der in §12 Abs1 VerG umschriebenen Voraussetzungen vorliegt - die beabsichtigte Bildung eines Vereins nicht gestattet, verletzt das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Vereinsfreiheit (vgl. zB VfS... mehr lesen...
Vereinsgesetzlich ist zwischen Errichtung und Entstehung des Vereines zu unterscheiden. Die Errichtung ist mit der Vereinbarung von Statuten erfolgt. Die Errichtung des Vereines setzt den Gründungswillen der Gründer und die Vereinbarung bestimmter Statuten voraus. Gründer kön... mehr lesen...
Zu § 30 Abs. 5:Die Vereinsbehörde kann einen bestellten Abwickler zufolge § 30 Abs. 5 zweiter Satz VerG jederzeit von seiner Funktion entheben; ein Anspruch des bestellten Abwicklers, nur bei Vorliegen bestimmter Gründe von seiner Funktion enthoben zu werden, besteht nicht.... mehr lesen...
Ein Verein kann gemäß §29 Abs1 VerG behördlich aufgelöst werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes nicht mehr entspricht. ... mehr lesen...
Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 ist ein auf Dauer angelegter, mit Rechtpersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung... mehr lesen...
Gem. Art. 6 der "Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu... mehr lesen...
1) Die Verpflichtung, vor Einbringung einer Klage zunächst - auf die Dauer von zumindest drei Monaten - eine Schlichtungsstelle zu befassen, schützt in der Regel den Hersteller/Generalimporteur. Denn insbesondere in den Fällen der - aus Sicht des KFZ-Händlers oder -Werkstattin... mehr lesen...
1) Das Gesetz lässt offen, ob der gebundene Unternehmer zusätzlich auch einen Anspruch auf "bürgerlichen Gewinn" hat. Im Hinblick darauf, dass in vielen KFZ-Vertriebssystemen mit dem Verkauf von Neufahrzeugen keine positiven Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden k&o... mehr lesen...
1) Als wichtiger Grund wäre beispielsweise anzuerkennen, wenn sich die Bonität des gebundenen Unternehmens objektiv verschlechtern würde oder wenn der neue Inhaber oder Gesellschafter mit dieser Übernahme gegenüber dem Hersteller/Generalimporteur im sachlich und räum... mehr lesen...
1) Die zweijährige Kündigungsfrist gilt für selektive Vertriebsverträge, also für qualitativ selektive Verträge (Werkstattverträge werden meist im Rahmen eines qualitativ selektiven Systems abgeschlossen, über Zulassung und Verbleib in diesem System entsche... mehr lesen...
1) Das Gesetz lässt Regelungen unberührt, nach denen die von ihm vorgesehenen Rechtsfolgen in anderen Fällen eintreten. Insofern kann es zur Gesetzeskonkurrenz kommen, eine nach dem Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz unwirksame Klausel in einem KFZ-Händler- und/oder Werkstattver... mehr lesen...
1) Die Hersteller von Kraftfahrzeugen, bzw. deren Generalimporteure (in Österreich oder anderen Staaten) schließen zum Vertrieb ihrer Produkte in der Regel mit Kraffahrzeughändlern Händlerverträge und mit Werkstättenbetrieben Werkstatt- oder Serviceverträge und... mehr lesen...