Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
Die Verwendung von Häckselmaschinen ohne Ausrückvorrichtung über die Einlegelade ist verboten. Ausgenommen sind handbetriebene Maschinen, deren Einlegelade 70 cm lang überdeckt ist.
In Kraft seit 26.07.1972 bis 31.12.9999
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