Die in der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBl. Nr. 43/1961, angeführten Maschinen dürfen nur mit den in dieser Verordnung genannten Schutzvorrichtungen verwendet werden. Die vorgeschriebenen Beschriftungen sind gut leserlich zu erhalten (Umdrehungszahl und -richtung, Warnungen, Verbote). Maschinen mit Handbetrieb dürfen nur von einem Fachmann auf Kraftbetrieb umgebaut werden.
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