§ 35 PA-PFA-AV Beurteilungsstufen

PA-PFA-AV - Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für die Leistungsbeurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung sind die Beurteilungsstufen gemäß § 20 Abs. 1 anzuwenden.Für die Leistungsbeurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung sind die Beurteilungsstufen gemäß Paragraph 20, Absatz eins, anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2,Die Lehr- und Fachkräfte sowie die Prüfungskommission haben in einem Ausbildungsprotokoll die Leistungsfeststellung und -beurteilung zu dokumentieren.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PA-PFA-AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 25 PA-PFA-AV Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung§ 26 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung§ 27 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung§ 28 PA-PFA-AV Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung§ 29 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit§ 30 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit§ 31 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 32 PA-PFA-AV Abschlussprüfungsprotokoll§ 33 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung§ 34 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission§ 35 PA-PFA-AV Beurteilungsstufen§ 36 PA-PFA-AV Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 37 PA-PFA-AV Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 38 PA-PFA-AV Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 39 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit§ 40 PA-PFA-AV Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung§ 41 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung§ 42 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung§ 43 PA-PFA-AV Gesamtbeurteilung – PFA-Ausbildung§ 44 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit§ 45 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 34 PA-PFA-AV
§ 36 PA-PFA-AV