§ 29 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit

PA-PFA-AV - Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Kann ein/eine Auszubildende/r zur kommissionellen Abschlussprüfung nicht antreten und ist seine/ihre Abwesenheit im Sinne der Schul- bzw. Lehrgangsordnung gerechtfertigt, ist diese zum ehestmöglichen Termin nachzuholen.
  2. (2)Absatz 2,Tritt ein/eine Auszubildende/r zur kommissionellen Abschlussprüfung nicht an und ist seine/ihre Abwesenheit im Sinne der Schul- bzw. Lehrgangsordnung nicht gerechtfertigt, ist die betreffende Prüfung mit „nicht bestanden“ zu beurteilen.
  3. (3)Absatz 3,Ob gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Abwesenheitsgründe im Sinne der Schul- bzw. Lehrgangsordnung vorliegen, entscheidet die Prüfungskommission nach Anhörung des/der Auszubildenden.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PA-PFA-AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 19 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission§ 20 PA-PFA-AV Beurteilungsstufen§ 21 PA-PFA-AV Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 22 PA-PFA-AV Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung§ 23 PA-PFA-AV Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 24 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit§ 25 PA-PFA-AV Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung§ 26 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung§ 27 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung§ 28 PA-PFA-AV Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung§ 29 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit§ 30 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit§ 31 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 32 PA-PFA-AV Abschlussprüfungsprotokoll§ 33 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung§ 34 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission§ 35 PA-PFA-AV Beurteilungsstufen§ 36 PA-PFA-AV Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 37 PA-PFA-AV Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 38 PA-PFA-AV Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 39 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 28 PA-PFA-AV
§ 30 PA-PFA-AV