§ 30 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit

PA-PFA-AV - Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Wird ein Themenfeld oder werden beide Themenfelder der kommissionellen Abschlussprüfung von der Prüfungskommission mit „nicht genügend“ beurteilt, darf die kommissionelle Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission wiederholt werden.
  2. (2)Absatz 2,Die Wiederholung ist zum ehestmöglichen Termin, frühestens jedoch nach vier Wochen und spätestens nach zwölf Wochen nach dem Beschluss der Prüfungskommission durchzuführen. Die Termine für die Wiederholung der kommissionellen Abschlussprüfung sind von der Prüfungskommission festzusetzen.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PA-PFA-AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 20 PA-PFA-AV Beurteilungsstufen§ 21 PA-PFA-AV Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 22 PA-PFA-AV Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung§ 23 PA-PFA-AV Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 24 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit§ 25 PA-PFA-AV Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung§ 26 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung§ 27 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung§ 28 PA-PFA-AV Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung§ 29 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit§ 30 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit§ 31 PA-PFA-AV Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 32 PA-PFA-AV Abschlussprüfungsprotokoll§ 33 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung§ 34 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission§ 35 PA-PFA-AV Beurteilungsstufen§ 36 PA-PFA-AV Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 37 PA-PFA-AV Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 38 PA-PFA-AV Letzte Wiederholungsmöglichkeit§ 39 PA-PFA-AV Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit§ 40 PA-PFA-AV Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 29 PA-PFA-AV
§ 31 PA-PFA-AV