Die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat ein Verzeichnis der anerkannten Lehrbetriebe und Lehrberechtigten aufzulegen. Eine Durchschrift des Verzeichnisses und seiner jeweiligen Änderungen ist den nach dem Sitz der Lehrbetriebe zuständigen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zuzuleiten.
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