Über eine mit Erfolg abgelegte Prüfung ist ein Prüfungszeugnis auszustellen. Das Prüfungszeugnis hat jedenfalls die Leistungen in den einzelnen Prüfungsgegenständen und die durch die Ablegung der Prüfung erworbene Berufsbezeichnung zu enthalten. Es ist vom Vorsitzenden der Prüfungskommission und dem Leiter der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu unterschreiben.
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