Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.03.2024
Die durch das Gesetz LGBl Nr 45/1994 vorgenommenen Änderungen treten in Kraft:
1.
§ 4 Abs 2 gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
2.
§ 17 Abs 1 gleichzeitig mit der Landarbeitsordnungs-Novelle 1993, LGBl Nr 44.
In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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