§ 30 LFBAO 1991 § 30

LFBAO 1991 - Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die §§ 5, 7, 16 Abs 2 und 17 Abs 1 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 126/2000 treten mit 29. Dezember 2000 in Kraft.

(2) § 27 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die §§ 4 Abs 2 und 17 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 122/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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