§ 30a LFBAO 1991 § 30a

LFBAO 1991 - Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Die §§ 1, 3, 4 Abs 1, 5 Abs 5 und 7, 7a, 8a, 12a bis 12i, 13 Abs 1a bis 1c, 15 Abs 2, 17 Abs 1 und 1a, 18 Abs 2 und 3, 18a, 19 und 27a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Die §§ 3 Abs 3 und 4, 7a Abs 2, 8a Abs 4, 10 Abs 1, 12f Abs 2, 12h Abs 1, 17 Abs 1, 18a Abs 1, 1a, 2, 7 und 8 sowie 27a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 89/2009 treten mit 26. September 2009 in Kraft.

(3) § 30a Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2006 tritt mit 1. Jänner 2007 außer Kraft.

In Kraft seit 26.09.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 30a LFBAO 1991


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 30a LFBAO 1991 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 30a LFBAO 1991


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 30a LFBAO 1991


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 30a LFBAO 1991 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LFBAO 1991 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 30 LFBAO 1991
§ 30b LFBAO 1991