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(1) Die §§ 1, 3, 4 Abs 1, 5 Abs 5 und 7, 7a, 8a, 12a bis 12i, 13 Abs 1a bis 1c, 15 Abs 2, 17 Abs 1 und 1a, 18 Abs 2 und 3, 18a, 19 und 27a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Die §§ 12a §§ 3 Abs 3 bis 12iund 4, 7a Abs 2, 8a Abs 4, 10 Abs 1, 12f Abs 2, 12h Abs 1, 17 Abs 1 lit m, die Wortfolge ‚oder zur integrativen Berufsausbildung18a Abs 1, 1a, 2, 7 und 8 sowie 27a in einer besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtung gemäßder Fassung des Gesetzes § 18aLGBl Nr 89/2009’ im § 17 Abs 1 lit n und § 18a Abs 7 treten mit Ablauf des 3126. Dezember 2010 außerSeptember 2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene integrative Berufsausbildungen sind nach diesen Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.
(3) Die Land- § 30a Abs 2 und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat bis zum 31. Dezember 2008 die auf Grund3 in der Fassung des Gesetzes §§ 12a LGBl Nr 111/2006bis 12i, 17 Abs tritt mit 1 lit m und § 18a Abs 3 und 4 getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen einer Evaluierung zu unterziehen und deren Ergebnis auch dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu berichten. Jänner 2007 außer Kraft.
(1) Die §§ 1, 3, 4 Abs 1, 5 Abs 5 und 7, 7a, 8a, 12a bis 12i, 13 Abs 1a bis 1c, 15 Abs 2, 17 Abs 1 und 1a, 18 Abs 2 und 3, 18a, 19 und 27a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Die §§ 12a §§ 3 Abs 3 bis 12iund 4, 7a Abs 2, 8a Abs 4, 10 Abs 1, 12f Abs 2, 12h Abs 1, 17 Abs 1 lit m, die Wortfolge ‚oder zur integrativen Berufsausbildung18a Abs 1, 1a, 2, 7 und 8 sowie 27a in einer besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtung gemäßder Fassung des Gesetzes § 18aLGBl Nr 89/2009’ im § 17 Abs 1 lit n und § 18a Abs 7 treten mit Ablauf des 3126. Dezember 2010 außerSeptember 2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene integrative Berufsausbildungen sind nach diesen Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.
(3) Die Land- § 30a Abs 2 und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat bis zum 31. Dezember 2008 die auf Grund3 in der Fassung des Gesetzes §§ 12a LGBl Nr 111/2006bis 12i, 17 Abs tritt mit 1 lit m und § 18a Abs 3 und 4 getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen einer Evaluierung zu unterziehen und deren Ergebnis auch dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu berichten. Jänner 2007 außer Kraft.