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(1) Die §§ 5, 7, 16 Abs. 2 und 17 Abs. 1 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 126/2000 treten mit 29. Dezember 2000 in Kraft.
(2) § 27 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) Die §§ 4 Abs 2 und 17 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 122/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(1) Die §§ 5, 7, 16 Abs. 2 und 17 Abs. 1 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 126/2000 treten mit 29. Dezember 2000 in Kraft.
(2) § 27 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) Die §§ 4 Abs 2 und 17 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 122/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.