Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

LGBl Nr 24/2021

Inhaltsverzeichnis:

1. Abschnitt

Einreihungspläne, Modellstellen und Modellfunktionen

         § 1      Einreihungspläne

         § 2      Modellstellen, Modellstellenprofile und Textbausteine

         § 3      Modellfunktionen

2. Abschnitt

Einzelne Modellfunktionen

1. Unterabschnitt

Verwaltungsbereich

         § 4      Modellfunktion Führung

         § 5      Modellfunktion Expertentum

         § 6      Modellfunktion Fachbearbeitung

         § 7      Modellfunktion Sachbearbeitung

         § 8      Modellfunktion Assistenz

         § 9      Modellfunktion Ärztinnen bzw Ärzte und Tierärztinnen bzw Tierärzte

         § 10    Modellfunktion Psychologinnen und Psychologen

         § 11    Modellfunktion Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

         § 12    (Anm: enfallen auf Grund LGBl Nr 24/2021)

         § 13    Modellfunktion Gruppenleitung Dienste

         § 14    Modellfunktion Interne Dienste

         § 15    Modellfunktion Handwerkliche Dienste

         § 16    Modellfunktion Kinderbetreuung, Pädagogik und Erziehung

2. Unterabschnitt

Medizinischer Bereich

         § 17    Modellfunktion Klinik- und Institutsvorstände

         § 18    Modellfunktion Stellvertretende Klinik- und Institutsvorstände

         § 19    Modellfunktion Leitende Oberärztinnen und -ärzte

         § 20    Modellfunktion Oberärztinnen und -ärzte

         § 21    Modellfunktion Fachärztinnen und -ärzte

         § 22    Modellfunktion Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner

         § 23    Modellfunktion Ausbildungsärztinnen und -ärzte

         § 24    Modellfunktion Ausbildungsärztinnen und -ärzte in Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt eines Sonderfaches

         § 25    Modellfunktion Ausbildungsärztinnen und -ärzte in Ausbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin

         § 26    Modellfunktion Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung

         § 27    Modellfunktion Pflegedienstleitung

         § 28    Modellfunktion Pflegeexpertinnen und -experten

         § 29    Modellfunktion Leitung Gesundheits- und Krankenpflege

         § 30    Modellfunktion Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten

         § 30a   Modellfunktion Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege

         § 31    Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

         § 31a   Modellfunktion Operationstechnische Assistenz“

         § 32    Modellfunktion Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe

         § 32a   Modellfunktion Klinische Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

         § 33    Modellfunktion Expertinnen und Experten im Medizinisch-Technischen Dienst

         § 34    Modellfunktion Leitung Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst

         § 35    Modellfunktion Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst

         § 36    Modellfunktion Medizinisch-Technischer Fachdienst

         § 37    Modellfunktion Medizinische Assistenzberufe

         § 37a   Modellfunktion Diplom- und Fachsozialbetreuung

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 38    Inkrafttreten

         Anlage 1 Einreihungspläne

         Anlage 2 Textbausteine und Anforderungsgrade

         Anlage 3 Modellstellenprofile

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EinModV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 EinModV