§ 37a EinModV

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024

Die Modellfunktion Diplom- und Fachsozialbetreuung umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen bzw. Aktivitäten, die den Alltag der Klientinnen und Klienten abwechslungsreich und angenehm gestalten sollen. Dazu gehört insbesondere die Aktivierung der sowie die soziale Kontaktpflege zu den Klientinnen und Klienten und deren Angehörigen, einschließlich der Ausführung von Pflegehandlungen gemäß GuKG.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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