§ 37a EinModV

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Modellfunktion Diplom- und Fachsozialbetreuung umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen bzw. Aktivitäten, die den Alltag der Klientinnen und Klienten abwechslungsreich und angenehm gestalten sollen. Dazu gehört insbesondere die Aktivierung der sowie die soziale Kontaktpflege zu den Klientinnen und Klienten und deren Angehörigen, einschließlich der Ausführung von Pflegehandlungen gemäß GuKG.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 37a EinModV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 37a EinModV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 37a EinModV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 37a EinModV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 37a EinModV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EinModV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 37 EinModV
§ 38 EinModV