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Anl. 3 EinModV (Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV) - JUSLINE Österreich
Anl. 3 EinModV
EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.11.2024
Anl. 3 heute
Anl. 3 gültig ab 01.04.2024
zuletzt geändert durch LGBl Nr 41/2024
Anl. 3 gültig von 01.03.2024 bis 31.03.2024
zuletzt geändert durch LGBl Nr 23/2024
Anl. 3 gültig von 01.07.2023 bis 29.02.2024
zuletzt geändert durch LGBl Nr 31/2023
Anl. 3 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2023
zuletzt geändert durch LGBl Nr 24/2015
Anl. 3 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2020
In Kraft seit 01.04.2024 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis EinModV
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 34 EinModV § 34
§ 35 EinModV § 35
§ 36 EinModV § 36
§ 37 EinModV § 37
§ 37a EinModV
§ 38 EinModV
Anl. 1/1 EinModV
Anl. 1/2 EinModV
Anl. 1 EinModV (weggefallen)
Anl. 2 EinModV
Anl. 3 EinModV
Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2 EinModV
Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV (EinModV) Fundstelle
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