Anl. 3 EinModV

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.11.2024
  1. Anl. 3 heute
  2. Anl. 3 gültig ab 01.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 41/2024
  3. Anl. 3 gültig von 01.03.2024 bis 31.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 23/2024
  4. Anl. 3 gültig von 01.07.2023 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 31/2023
  5. Anl. 3 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 24/2015
  6. Anl. 3 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2020
In Kraft seit 01.04.2024 bis 31.12.9999
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