§ 28 EinModV § 28

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Modellfunktion Pflegeexpertinnen und -experten umfasst die Erarbeitung von innovativen Konzeptionen bzw Expertisen zur Entwicklung der Pflegequalität sowie zur Steuerung eines qualitätsorientierten und wirtschaftlichen Pflegeprozesses, die Analyse von komplexen Pflegesituationen, die eigenverantwortliche Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegeprozesses, die Unterstützung der Pflegeleitung bei komplexen Problemstellungen sowie die Durchführung von Fortbildungen und Bed-side-teaching für das Pflegepersonal. Erforderlich ist ein konsekutiver Masterabschluss.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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