§ 20 EinModV § 20

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024

Die Modellfunktion Oberärztinnen und -ärzte beinhaltet einen umfassenden Einsatz in der medizinischen Fachdisziplin, die Erstellung von Expertisen zu komplexen auch kontroversiellen Aufgabenstellungen, die Übernahme innovativer / konzeptioneller Aufgaben, wie die Einführung neuer Methoden und Verfahren und die Entwicklung von Standards und Prozeduren. Von der Modellfunktion ebenfalls umfasst ist die fachliche Führung von Teams sowie die Kontrolle / Unterweisung von Kolleginnen und Kollegen.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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