Index: 43 Wehrrecht43/02 Leistungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktHeeresgebührenG 1992 §33
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe nach dem
HeeresgebührenG 1992 für die Benützung von Räumlichkeiten in einer
Wohngemeinschaft; keine Bedenken gegen die gesetzliche Regelung im
Hinblick auf den Gleichheitssatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die in Großarl wohnhafte Beschwerdeführerin bezog ab 5. Mai 1995 im Anschluß an den Bezug von Karenzurlaubsgeld gemäß §39 Abs1 AlVG (idF BGBl. 416/1992) Sondernotstandshilfe. Die hiefür gemäß Z2 der zitierten Bestimmung u.a. erforderliche Voraussetzung, daß sie wegen der Betreuung ihres Kindes keine Beschäftigung annehmen kann, weil für dieses Kind keine Unterbringungsmöglichkeit besteht, wurde nach Einholung einer Bestätigung der Wohnsitzgemeinde der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei Beschwerden (protokolliert zu B184/96 und B324/96) gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (betreffend die Festsetzung von Erbschaftssteuer für den Erwerb von Todes wegen nach dem Erb- und Schenkungssteuergesetz 1955 (künftig: ErbStG), anhängig, welchen (im wesentlichen) gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen: 1.1. Im Nachlaß der Erblasser befanden sich Grundstücke (Gebäude), für we... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BewG 1955 §6ErbStG 1955 §20EStG 1988 §28 Abs5 idF vor StrukturanpassungsG 1996
Leitsatz: Keine willkürliche oder denkunmögliche Gesetzesanwendung bei
Vorschreibung von Erbschaftssteuer ohne Abzug der Mietzinsrücklage
bzw der darauf entfallenden latenten Steuer als Passivpost vom
Vermögenserwerb; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die
Rechtsg... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktArbeitsmarktpolitik-FinanzierungsG §6 Abs6SondernotstandshilfeV §1, §2Sbg TagesbetreuungsG §2, §3AlVG §39
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Einstellung der
Sondernotstandshilfe wegen Vorhandensein einer geeigneten
Unterbringungsmöglichkeit für das Kind der Beschwerdeführerin infolge
Unterlassung ausreichender Feststellungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer in dem zu B4870/96 protokollierten Verfahren war von 1965 bis 1989 Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Innsbruck und darüber hinaus von 1978 bis 1983 auch Stadtrat sowie von 1983 bis 1989 amtsführender Stadtrat dieser Gemeinde. Auf Grund dieser Funktionen gebührt ihm seit 1. November 1989 ein Ruhebezug gemäß §15 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. 53 idgF. Dieser betrug - den unwidersprochen gebliebenen Be... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0030 Bezüge, Bürgermeisterentschädigung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzTir BezügeG 1995 §7
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die rund zehnprozentige
Kürzung des Ruhegenusses für ehemalige Mandatare der Gemeinde
Innsbruck durch eine Neuregelung des Tir BezügeG; keine unsachlichen
Motive aufgrund der demokratiepolitischen Bedeutung der Frage der
Höhe von Politikerbezügen; kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schriftsatz vom 6. Februar 1995 beantragte die beschwerdeführende Gesellschaft bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen die Feststellung, daß ihre in einer Beilage zum Antrag namentlich genannten, in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden Dienstnehmer (auch) ab 1. Jänner 1995 nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) unterliegen. Mit Bescheid vom 7. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer wurde aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes am 10. August 1994 in einem Pflegeheim der Caritas untergebracht. Am 10. Oktober 1994 wechselte er auf eigenen Wunsch gemeinsam mit seiner ebenfalls pflegebedürftigen Ehefrau in das Heim des Vereines "Pro Parente", das damals als einziges Heim ein für Ehepaare eingerichtetes Zimmer anbieten konnte. Am 13. Oktober 1994 beantragte er einen Zuschuß für den Pflegeaufenthalt im gen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 16. Juni 1995 erging, gestützt auf §9 Abs4 des Vorarlberger Spitalgesetzes, LGBl. für Vorarlberg Nr. 1/1990 idF Nr. 3/1994 (im folgenden: SpG), über das Vorliegen des Bedarfes für die Erweiterung der Zahnambulatorien der Vorarlberger Gebietskrankenkasse in Bludenz und Bregenz folgende Erledigung der Vorarlberger Landesregierung: "Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4.7.1980 ist erst dann, wenn die Landesregierung durch einen koll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Freiheitliche Partei Österreichs - Landesgruppe Oberösterreich (im folgenden: FPÖ), wandte sich mit einer Beschwerde gemäß §27 Abs1 Z1 lita des Rundfunkgesetzes, BGBl. 379/1984 (im folgenden: RFG), die am 15. Jänner 1996 bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) einlangte, gegen die Berichterstattung des Österreichischen Rundfunks (im folgenden: ORF), und zwar mit dem Antrag, festzustellen: "Der ORF hat dadurch, daß e... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationParteienG 1975 §1RundfunkG §2RundfunkG §27RundfunkG §28
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Senatsbildung in sowie die Zusammensetzung
der Rundfunkkommission; keine willkürliche Abweisung einer Beschwerde
der Freiheitlichen Partei Österreichs (Oberösterreich) wegen
Verletzung des Objektivitätsgebotes durch... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAlVG §1BundesbahnG 1992 §22 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Einbeziehung in
einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis stehender
Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherungspflicht;
Dienstverhältnis als sachlicher Anknüpfungspunkt; Einbeziehung auch
der ehemaligen Bediensteten der ÖBB in die fragliche Neu... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / BescheidKAG §3 Abs2 litaVlbg SpitalG §9 Abs4ASVG §338 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verkennung der Rechtslage in
einem entscheidenden Punkt bei der Bedarfsfeststellung für die
Erweiterung der Zahnambulatorien der Vlbg Gebie... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz DurchschnittsbetrachtungB-VG Art7 Abs1 / Gesetz HärtefallB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationZPO §35 Abs1Wr SozialhilfeG §3Wr SozialhilfeG §15Wr SozialhilfeG §31
Leitsatz: Keine willkürliche bzw gleichheitswidrige Gesetzesauslegung durch
Abweisung eines Antrags auf Ersatz der Pflegekosten für die
Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer steht als (Gendarmerie-)Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er bekleidete seit 1. Juni 1993 die Funktion des Kommandanten des Gendarmeriepostens Gaaden/NÖ. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich vom 10. April 1996 wurde er gemäß §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), "mit Wirksamkeit vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 11. Februar 1994 wurde er vom Vorwurf freigesprochen, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er im Rahmen der Vertretungstätigkeit als Rechtsanwalt einem Klienten ein offensichtlich überhöhtes Entgelt für seine Leistungen in Rechnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienstbehörde ist das Landesgendarmeriekommando für Salzburg. Mit dessen Bescheid vom 4. April 1996 wurde er gemäß §38 Abs3 Z4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1996 von Amts wegen von seiner bisherigen Planstelle als Postenkommandant in Anif (VerwGr E2a/FuG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer stehen als Gruppeninspektoren bei der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheiden vom 20. bzw. 22. März 1995 wurden sie mit sofortiger Wirkung von ihrer bisherigen Verwendung als Gruppenführer-Stellvertreter des Referates 3 Dienstgruppe 2 bzw. 3 der Kriminalbeamten-Abteilung beim Sicherheitsbüro abberufen und wurden ihnen gleichzeitig Planstellen als Spezialsachbearbeiter bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist Fachoberinspektorin der Bundespolizeidirektion (BPD) Linz. Mit Bescheid der BPD Linz vom 1. März 1996 wurde sie mit Wirkung von diesem Tag gemäß §40 Abs1 iVm §40 Abs2 Z1 und 2 sowie §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), von Amts wegen von ihrer Verwendung als Leiterin der Zen... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Rechtssatz: Keine willkürliche Abberufung einer Beamtin aus einer Leitungsfunktion und gleichzeitige Betrauung mit dem Arbeitsplatz einer Sachbearbeiterin aufgrund der Annahme schwerwiegender dienstlicher Spannungsverhältnisse zwischen der Beschwerdeführerin und ihren Vorg... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Versetzung eines Beamten wegen Verletzung von
Dienstpflichten
Rechtssatz: Wenn die Behörde davon ausgeht, daß das dienstliche Verhalten des Beschwerdeführers - mögen auch die einzelnen Verfehlungen nicht allzu gravierend gewesen ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art8BG BGBl 70/1966 betr Wirkungsbereich einiger Bundesministerien §16BDG 1979 §38
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten wegen Verletzung von Dienstpflichten;
kein Eingriff ins Privat- und Familienleben ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art7RAO §10RL-BA 1977 §50DSt 1990 §63 Abs2
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Zusammensetzung der OBDK im Hinblick auf die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ihrer Mitglieder; keine
Verletzung der Grundsätze des fair trial und nulla poena sine lege
durch die Verhängung einer Dis... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Abberufung von Beamten von ihrer bisherigen
Verwendung infolge ihres für eine Vorgesetztenfunktion nicht mehr
tragbaren Verhaltens
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist - ausgehend von den näheren Umständen der von ihr zu entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission Wien anhängig, mit dem dem Beschwerdeführer "die Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne" für die Zeit vom September 1994 bis einschließlich Jänner 1995 vorgeschrieben wurde. Bei der Behandlung der Beschwerde sind beim Verfassungsgerichtshof zunächst Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des §1... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3B-VG Art140 Abs5 / FristsetzungKommunalsteuerG 1993 §1KommunalsteuerG 1993 §8 Z1BundesbahnG 1992 §3EG-Vertrag Art92Richtlinie des Rates vom 29.07.91. 91/440 / EWG, zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen... mehr lesen...
Begründung: I. Mit der vorliegenden Klage begehren "Die Freiheitlichen" als klagende Partei vom Bund als der beklagten Partei die Bezahlung eines Betrages von 30,351.593,17 S s.A. als Wahlwerbungskosten-Beitrag nach §2a ParteienG im Hinblick auf die Nationalratswahl vom 17. Dezember 1995. II. Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis G 401, 402/96 vom 14. März 1997, auf dessen
Entscheidungsgründe: hingewiesen wird, dargelegt und näher begründet hat, ist ein derartig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Landesgericht Innsbruck ist eine Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck anhängig, mit dem eine Schadenersatzklage gegen die Alpen Straßen Aktiengesellschaft als Straßenhalterin der Brenner-Autobahn abgewiesen wurde. Diesem Zivilprozeß liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, der zum Befahren der Brenner-Autobahn aufgrund einer gelösten Jahresmautkarte berechtigt war, konnte beim Befahren der genannten Autobahn einem auf der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 201, das in seinem Art34 eine Novelle zum ASVG enthält, hat der Gesetzgeber mit Wirksamkeit 1. Juli 1996 zwei neue Personengruppen in die Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG einbezogen, nämlich Personen, "die sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu Dienstleistungen für einen Auftraggeber ... verpflichten, ohne Dienstnehmer ... zu sein", und Personen, "die auf Grund einer oder mehrerer vertraglichen V... mehr lesen...