Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 9. Oktober 1995 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Diesem Antrag wurde stattgegeben, und es wurden ihm - wie es im angefochtenen Bescheid heißt - "zur Sicherung (seines) Leistungsanspruches ... vom Arbeitsmarktservice tägliche Kontrollmeldungen, einzuhalten bei der Gemeinde Kopfing, vorgeschrieben". Mit Bescheid vom 22. November 1995 sprach das Arbeitsmarktservice Schärding (regionale Geschäftsstelle) aus, daß der... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAlVG §49AVG §58, §60
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die willkürliche Vorschreibung
täglicher Kontrollmeldungen bei der Gemeinde anläßlich der
Zuerkennung von Arbeitslosengeld; keine ausreichende
Begründung:
dieser vom Grundsatz des AlVG abweichenden Anordnung
Rechtssatz: Die Anordnung von tägl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Beschwerdeführer stehen als Gendarmeriebeamte des Landesgendarmeriekommandos (LGK) Tirol, Verkehrsabteilung, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Zuge der Verlegung der Verkehrsabteilung von Innsbruck nach Zirl, Geistbühelweg 24, wurden die Beschwerdeführer nach Durchführung des im §38 Abs6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994 (im folgenden kurz: BDG) vorgesehenen Verständigungsverfahrens mit -... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Versetzung von
Gendarmeriebeamten infolge Umstrukturierungen im Bereich eines
Landesgendarmeriekommandos
Rechtssatz: Wenn die Behörde - gestützt auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - davon ausgeht, daß die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Schreiben vom 17. März 1993 stellte die Beschwerdeführerin - die Vorarlberger Gebietskrankenkasse - an den Bundesminister für Arbeit und Soziales den Antrag, dieser wolle "1. den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verpflichten, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse für das Jahr 1990 S 1,673.180,44 an Jahresausgleichszahlung für dieses Geschäftsjahr zu erstatten - allenfalls durch Nachdotierung der entsprechenden Rücklage un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Betreiber einer öffentlichen Tankstelle im Bundesland Salzburg. Aus Anlaß der Erlassung des Gesetzes vom 11. März 1992 über die Erhebung einer Zapfsäulenabgabe, LGBl. für das Land Salzburg Nr. 51 (in der Folge: ZapfsäulenabgabeG), beantragten sie die Feststellung, daß sie nicht verpflichtet seien, die Zapfsäulenabgabe zu entrichten. Mit Bescheid des Landesabgabenamtes Salzburg vom 15. März 1993 wurde ihre Abgabepflicht für das Jah... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBG BGBl 702/1991 betr Zahlungen der Krankenversicherungsträger an KRAZAF ArtIV Abs2ASVG-Nov 45, ArtVIII §4 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abweisung eines
Antrags auf Rückerstattung von Jahresausgleichszahlungen einer
Krankenkasse durch den Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger;... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3707 Zapfsäulenabgabe
Norm: B-VG Art4B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1StGG Art5Sbg ZapfsäulenabgabeG
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Vorschreibung einer Zapfsäulenabgabe an Tankstellenbesitzer; kein
Verstoß des Sbg ZapfsäulenabgabeG gegen das Determinierungsgebot,
gegen das Eigentums- und das Gleichheitsrecht sowie gegen das Gebot
der Einheitlichkeit des Wirtsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingabe vom 18. April 1994 stellte der Beschwerdeführer an die Grundverkehrskommission für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung den Antrag, den zwischen ihm als Käufer und J und J G als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag vom 15. April/17. Mai 1994 über die Liegenschaft EZ 749 GB 56320 Waldprechting, bestehend aus den Grundstücken Nr. 3902/4 und 3902/5 sowie 3903/1 im Gesamtausmaß von 16.535 m2 zu einem Kaufpreis von S 2.200.000,- sowie dem zwisc... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktSbg GVG 1986 §4 Z4, Z5, Z8
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu zwei Rechtsgeschäften
aufgrund Unterlassung jeglicher Auseinandersetzung mit
entscheidungswesentlichen Fragen und widersprüchlicher
Bescheidbegründung; ungeprüfte Annahme erheblicher Abweichungen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Grundverkehrs-Landeskommission Salzburg versagte mit Bescheid vom 25. April 1995 den zwischen dem Erstbeschwerdeführer, einem deutschen Staatsangehörigen, als Käufer und der Zweitbeschwerdeführerin, einer österreichischen Staatsbürgerin, als Verkäuferin geschlossenen Kaufvertrag vom 17. Mai 1994, betreffend das Raingut samt land- und forstwirtschaftlichen Teilflächen Gst. Nr. 44, 230/2, 235, 239/2, gelegen in der EZ 13, sowie Gst. Nr. 381/104, EZ 514, ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbBVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Sbg GVG 1986 §4 Z4Sbg GVG 1986 §10 Abs1 Z2Sbg GVG 1993 §45
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Ausländergrunderwerbs aufgrund der Annahme nacht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 93/05/0093 das Verfahren über eine (nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung mit dem hg. Beschluß B748/92 vom 5. Oktober 1992 abgetretene) Beschwerde anhängig, die sich gegen einen im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Bauoberbehörde f Wien vom 16. April 1992 richtet. Mit diesem Bescheid wurde den beschwerdeführenden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 94/17/0375 ein Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung anhängig, mit dem die Vorstellung gegen einen Beschluß der Abgabenkommission der Stadt Bregenz betreffend die Vorschreibung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 1991 als unbegründet abgewiesen wurde. Aus Anlaß des bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens stellt der Verwaltungsgerichtshof nunmehr den auf Art139 Abs1... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätPlandokument Nr 5040. Beschluß des Wr Gemeinderates vom 10.12.74 idF des Plandokuments Nr 6124 vom 27.06.90
Leitsatz: Teilweise Aufhebung eines Plandokuments hinsichtlich der Widmung
eines Grundstückes als Grünland-Schutzgebiet, Wald- und Wiesengürtel,
mangels eines sachbezogenen Grundes für die einheitliche Widmung des
... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2Vlbg FremdenverkehrsG §1aVlbg FremdenverkehrsG §6Vlbg FremdenverkehrsG-Nov 1991. LGBl 5 ArtII Abs1HebesatzV der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz vom 09.07.91VfGG §27
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung der Stadt Bregenz über die
Festsetzung des Hebesatzes für die Fremdenverkehrsbeiträge für das
Jahr 1991 infolge analoger An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In einer auf Art144 B-VG gestützten, zu B1873/94 protokollierten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. Juli 1994, Z BauR-011268/1-1994 Pe/Vi, mit dem die Vorstellung gegen den die Baubewilligung für einen Dachgeschoßumbau beim Objekt Obere Donaulände 21, auf dem Grundstück Nr. 2097/1, KG Linz, versagenden Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Juni 1994 abgewiesen wurde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Auf dem Grundstück Nr. 597/27, KG Halbenrain, wird eine Abfalldeponie betrieben. Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993, LGBl. für die Steiermark Nr. 8/1994, wurde für die Planungsregion (politischer Bezirk) Radkersburg ein regionales Entwicklungsprogramm (im folgenden: Entwicklungsprogramm Radkersburg), erlassen. Das Entwicklungsprogramm Radkersburg lautet in seinem §2 Z18 unter dem Titel "Begriffsbestimmungen": ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplanänderung 49, der Stadt Linz vom 24.09.92Oö RaumOG §18 Abs5Oö RaumOG §21 Abs4Oö RaumOG §23 Abs1Oö RaumOG §23 Abs3Oö RaumOG 1994 §30 Abs5
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Widmung von Liegenschaften als
"Grünland-Grünzug" in einer Flächenwidmungsplanänderung; öffentliche
Interessen gegebe... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Entwicklungsprogramm Radkersburg vom 12.07.93Stmk RaumOG 1974 §4Stmk RaumOG 1974 §6 Z2Stmk RaumOG 1974 §8 Abs3, Abs5
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit des Verzichts auf den Standort Halbenrain für eine
Abfallbehandlungsanlage im Entwicklungsprogramm Radkersburg mangels
ausreichender Grundlagenforschung; keine hinlängliche Beachtung der
Verpflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Abschnitt H (§§64 bis 77) des Oberösterreichischen Jagdgesetzes, LGBl. 32/1964, i.d.F. der O.ö. Jagdgesetz-Novelle 1989, LGBl. 2/1990, (im folgenden kurz: Oö. JagdG), hat die Behandlung von Jagd- und Wildschäden zum Gegenstand. (Die O.ö. JagdG-Novelle 1993, LGBl. 28, hat den Abschnitt H nicht geändert). Dem §70 leg.cit. zufolge entscheidet über Ansprüche auf Ersatz von Jagd- und Wildschäden, sofern eine gütliche Einigung nicht zustandekommt, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer war am 26. Juni 1993 handelsrechtlicher Geschäftsführer einer - zur Ausübung des Gewerbes Unternehmensberater berechtigten und gemäß §376 Z14a GewO 1973 (nunmehr: §376 Z14a GewO 1994) zur Ausübung einer auf Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung befugten - Managementberatungsgesellschaft m.b.H. In dieser Funktion wurde ihm (auf Antrag der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen) mit Straferkenntnis vom 30. Dezember 1993... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1StGG Art3StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art7ArbeitsmarktförderungsG §17 ffGleichbehandlungsG §1 Abs4GleichbehandlungsG §3aGleichbehandlungsG §10dGewO 1994 §128GewO 1973 §109a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Strafbestimmung des GleichbehandlungsG
hinsichtlich der Strafbefugnis für die Verletzung des Gebots
geschlechtsneutraler Stellenaus... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEisenbahnenteignungsG §44VfGG §62 Abs1Oö JagdG §77
Leitsatz: Kein Verstoß der Kostenregelung für das gerichtliche Verfahren über
Jagd- und Wildschäden gegen den Gleichheitssatz und gegen das durch
Art6 Abs1 EMRK gewährleistete Gebot der Waffengleichheit der
Verfahrensgegner; Einseitigk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zu den Zlen. 93/17/0031-0034 Verfahren über Beschwerden gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Salzburger Landesregierung betreffend Verbandsbeiträge für die Fremdenverkehrsverbände Flachau, Zederhaus und St. Michael/Lungau sowie betreffend Fremdenverkehrsbeiträge für die Sitzgemeinde Salzburg-Stadt, jeweils für die Verbandsjahre 1991 und 1992 anhängig. Im verwaltungsbehördlichen Verfahren wurde eine Nachsicht g... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2BeitragsgruppenV der Sbg Landesregierung vom 18.02.86, LGBl 24Verordnung der Sbg Landesregierung vom 13.10.92, LGBl 94, mit der die BeitragsgruppenV geändert wirdSbg FremdenverkehrsG §2 Abs2Sbg FremdenverkehrsG §32
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Einbeziehung sämtlicher Mautstraßen -
insbesondere auch der Tauernauto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B2246/93 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 22. November 1993 anhängig, mit welchem den Anträgen der beschwerdeführenden Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 17. März 1993, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu verpflichten, ihr für das Jahr 1990 S 1.673.180,44 an Jahresausgleichszahlung zu erstatten und festzustellen, daß für sie eine Zahlungspf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Präsidenten der Ärztekammer für Wien vom 16.7.1993 wurde der Antrag des Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. B M auf Rückerstattung der in seinem Berufsleben an die Ärztekammer für Wien zu viel gezahlten Kammerumlagen abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, daß der Antragsteller seit dem 1.10.1975 Kammerangehöriger der Ärztekammer für Wien und daher gemäß den §§41 und 56 ÄrzteG dazu verpflichtet sei, die nach der jeweils ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Tirol. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 7. Mai 1993 wurde er für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes sowie der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben. Der Disziplinarrat sah es für erwiesen an, daß er "a) zwei letztwillige Verfügungen vom 6.12.82 und vom 28.4.85 verfaßt hat, um damit dem deutschen Staatsang... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBG BGBl 702/1991 betr Zahlungen der Krankenversicherungsträger an KRAZAF ArtIV Abs2ASVG-Nov 45, ArtVIII §4 Abs2ASVG §447f
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch den an der
einnahmenorientierten KRAZAF-Regelung orientierten Schlüssel für die
Jahresausgleichszahlungen der Krankenversicherungsträger an den
KRAZAF; keine sys... mehr lesen...