Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangten Behörde) vom 16.12.2015, Zl. XXXX, hat diese festgestellt, dass Herr XXXX, geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), als ehemaliger Geschäftsführer der "XXXX" (in der Folge: R GmbH), welche die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) für den Zeitraum November 2013 bis April ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.03.2012, OB: XXXX, sprach die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: SVB) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) mit der von ihr ausgeübten Nebentätigkeit "Vermietung land(forst)wirtschaftlicher Betriebsmittel" und "Betriebshilfe" von 01.01.2006 bis 31.12.2010 der Pflichtversicherung nach dem BSVG (§ 2 Abs. 1 Z 1 letzter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 26.01.2018, Zl. XXXX, der XXXX Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 160,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die vollständige Anmeldung für 4 Personen zur Pflichtversicherung nicht fristgerecht vorgelegt worden sei. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2011 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der XXXX Gesellschaft m. b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vor, für die Dienstnehmer 1. Mit Bescheid vom 06.04.2011 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der römisch 40 Gesellschaft m. b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vor, für die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden: UP) und XXXX (gemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.10.2016 wandte sich Herr Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), rechtsanwaltlich vertreten durch Dr. Felix Graf, an die paritätische Schiedskommission für Vorarlberg betreffend die Nichtteilnahme des Standorts Röntgenpraxis Dr. XXXX , 1. Mit Schreiben vom 19.10.2016 wandte sich Herr Dr. römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer), rechtsanwaltlich vertreten durch Dr. Felix Graf, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Über Antrag der belangten Behörde vom 26.07.2016 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Beitragsrückständen das Insolvenzverfahren zu XXXX des Landesgerichts XXXX eröffnet und RA Dr. Herbert MATZUNSKI als Masseverwalter bestellt. 1. Über Antrag der belangten Behörde vom 26.07.2016 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Beitragsrückständen das Insolvenzverfahren zu römisch 40 des Landesgerichts römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Erkenntnis W164 2112742-2/30E vom 06.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Herrn XXXX vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Blaschitz, Wien, insoweit stattgegeben, als der BF die im Zeitraum 25.3.2004 bis 31.05.2014 angefallenen Verzugszinsen zu bezahlen habe, jedoch keine Verzugszinsen für die Zeit ab 01.06.2014 zu entrichten habe. Mit Erkenntnis W164 2112742-2/30E vom 06.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erhielt am 06.03.2015 seine Rente aus der zweiten Säule der Pensionsversicherung in der Schweiz durch eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von CHF 379.399,00 von der XXXX AG, Pensionskasse der XXXX, CH-8022 Zürich, ausbezahlt. 1. Der Beschwerdeführer erhielt am 06.03.2015 seine Rente aus der zweiten Säule der Pensionsversicherung in der Schweiz durch eine einmalige Kapitalabfindung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.05.2011, GZ XXXX stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz GKK) fest, dass die z. B. 1. Mit Bescheid vom 20.05.2011, GZ römisch 40 stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz GKK) fest, dass die z. B. XXXX GmbH, (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 7 iVm §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 54 Abs. 1 ASVG i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Herr XXXX hat gegen den Bescheid der BGKK vom 09.10.2017 betreffend Beitragsnachverrechnung Beschwerde erhoben. Herr römisch 40 hat gegen den Bescheid der BGKK vom 09.10.2017 betreffend Beitragsnachverrechnung Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 12.03.2018 wurde die Beschwerde zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 12.11.2012, Zl. BMASK XXXX, wurde im Spruchpunkt I. die monatliche Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 mit € 4.556,53 festgestellt. 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 12.11.2012, Zl. BMASK römisch 40 , wurde im Spruchpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 13.11.2015, Zl. XXXX , im Spruchpunkt 1. den Antrag von XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer) auf Rückerstattung der für den Zeitraum von April 2012 bis November 2012 in der von der Pensionsversicherungsanstalt einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung in der Höhe von € 107,84 abgewiesen. Im Spruchpunkt 2. wurde der Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 07.04.2016, DG-Kontonummer: XXXX , Zahl: XXXX , verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] beschwerdeführende Partei als Dienstgeberin für die mit Beitragsabrechnungen vom 30.05.2013 und 23.09.2014 abzüglich der Gutschriften vom 25.09.2014 und 05.04.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge iHv von EUR 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landesschiedskommission für Wien hat mit Bescheid vom 16.12.2015 in der Schiedssache der XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wider die Antragsgegnerin XXXX (in weiterer Folge: mitbeteiligte Partei) betreffend Auslegung des Wiener Gruppenpraxengesamtvertrages (Labor) insgesamt fünf Anträge der Beschwerdeführerin abgewiesen sowie zwei Anträge zurückgewiesen. 1. Die Landesschiedskommission für Wien hat mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 30.01.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgende die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin aus der Beschäftigung des Dienstnehmers XXXX, VSNR XXXX, von 17.08.2011 bis 15.01.2012 resultierende Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigen Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von € 1. Mit beschwerdegeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben der Salzburger GKK (nachfolgend auch SGKK) vom 01.10.2014 an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Salzburg (nachfolgend auch SVA) erging das Ersuchen um Aufrechnung gemäß § 71 GSVG des auf dem Beitragskonto von Frau XXXX offen aushaftenden Rückstands mit den Pensionsleistungen der SVA. römisch eins.1. Mit Schreiben der Salzburger GKK (nachfolgend auch SGKK) vom 01.10.2014 an die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 06.07.2017, GZ: XXXX, Beitragskontonummer: XXXX, stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse fest, dass die beschwerdeführende Partei (kurz: bP), XXXX, als Dienstgerber verpflichtet sei, für die in der Bescheidbeilage angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 1. Mit Bescheid vom 06.07.2017, GZ: römisch 40 , Beitragskontonummer: römisch 40 , stellte die Oberöster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 22.10.2012 bei der belangten Behörde eingelangten Schreiben beantragte der Beschwerdeführer den Krankenversicherungsbeitrag von seiner Rente aus der 2. Säule in Schweiz per Bescheid festzulegen. 2. Mit Bescheid vom 05.12.2012, Zl. B/ARO-19-03/2012, dem Beschwerdeführer zugestellt am 07.12.2012, verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs 2 4. Satz ASVG für seine von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.I. parallel geführtes Verfahren zur GZ W217 2122141-1 (vormals W-LSK 1/2015) römisch eins.I. parallel geführtes Verfahren zur GZ W217 2122141-1 (vormals W-LSK 1/2015) 1. Mit Schreiben vom 17.08.2015 teilte die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin (BF), einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, mit, dass sie sich auf Grund zahlreicher wie fortdauernder ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin, XXXX, vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer RAe, stellte während laufender GPLA neben weiteren Feststellungsanträgen den im
Spruch: bezeichneten Feststellungsantrag in Bezug auf Herrn XXXX (im Folgenden auch bezeichnet als "Herr G."). Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") wurde diesbezüglich säumig und legte mit Schreiben vom 19.03.2015 die von d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid in Spruchpunkt 4. u. a. festgestellt, dass XXXX (folgend kurz Herr R.) aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX im Zeitraum 01.06.2009 bis 31.12.2014 der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid in Spruchpunkt 6. festgestellt, dass XXXX (folgend kurz: "Herr S.") aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX in den jeweiligen - ebenso dort angeführten - Zeiträumen der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.06.2012, Zl. B/ARO-10-03/2012, dem Beschwerdeführer zugestellt am 04.07.2011, verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs 2 4. Satz ASVG für seine von der Hilti Pensionskasse, CH-9470 Buchs, monatlich bezogenen Pensionsleistungen gemäß § 73a Abs 1 ASVG für die Monate Oktober, November und Dezember 2011 monatliche Krankenversicherungsbeiträge in der Höhe von je... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom Kärntner Gebietskrankenkasse, Gz XXXX, vom 19.02.2013 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz GKK) fest, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 58 Abs 2 vierter Satz ASVG Beiträge zur Krankenversicherung für den Zeitraum 01.10.2011 -31.08.2012 zu entrichten, der Antrag auf Rückerstattung geleisteter Beiträge für den Zeitraum 09.2012 bis laufend wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: belangte Behörde), Landesstelle Kärnten, vom 27.04.2016, GZ: XXXX, wurden die Anträge des Herrn XXXX, geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 27.05.2013, Zl. XXXX hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) Herrn XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet) verpflichtet, für im Bescheid näher angeführte Zeiträume die jeweils angeführten Pauschalbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung, sohin insgesamt € 3.338,65, zu entrichten. Begründend führte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 09.08.2017 erging folgender Bescheid: "[...] Das Begehren des Inhalts, zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin werde festgestellt, dass für die Verrechnung der Position 12 ein persönlicher Kontakt zwischen Antragsteller und bei der Antragsgegnerin versicherten Patienten nicht erforderlich ist, sondern vielmehr Voraussetzung für die Abrechnung der Position 12 eine ärztliche Leistung für Diagnose und The... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2014, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. 1. Bei der Firma römisch 40 als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin, wurde für den Prüfzeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2013 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Rahmen dieser GPLA wurde eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen im Ausmaß von € 15.278,49 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen in der Höhe von € 3.582,36, somit insgesamt von € 18.860,85 vorgenommen. Diese festgest... mehr lesen...