Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 18.07.2018, I413 2004965-1/8E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde (sc. Berufung) der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Vorarlberg vom 22.03.2011, Zl. XXXX, als unbegründet ab. Mit Erkenntnis vom 18.07.2018, I413 2004965-1/8E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde (sc. Berufung) der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte am 02.06.2009 im Betrieb der Beschwerdeführerin eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) betreffend den Zeitraum 01.01.2004 bis zum 31.12.2008 durch, mit dem Ergebnis, dass XXXX wegen seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin pflichtversichert sei und dass diesbezügliche Beiträge nachzuverrechnen seien. Die Beschwerdeführerin beantragte hinsichtlich der Frage der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte im Zuge einer Prüfung aufgrund des Konkurses der XXXX, für den Zeitraum 01.01.2012 bis 04.04.2014 durch und stellte dabei fest, dass der Beschwerdeführer im verfahrensgegenständlichen Zeitraum entgegen seiner Meldung zur Sozialversicherung nicht als geringfügiger, sondern als vollversicherungspflichtiger Dienstnehmer tätig war und verrechnete die entsprechenden Beiträge nach. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX verpflichtete die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) den nunmehrigen Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinne des § 35 Absatz 1 ASVG für vier im Bescheid bezeichnete die DienstnehmerInnen für die in der Anlage bezeichneten Zeiten im Zeitraum 2007 bis 2011 Beiträge, Sonderbeiträge und Umlage in der Höhe von insgesamt € 3.455,87 zu entrichten. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 verpflichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beantragte der Beschwerdeführer bei der Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) gemäß § 247 ASVG die bescheidmäßige Feststellung der nach den österreichischen Rechtsvorschriften zu berücksichtigenden Versicherungszeiten. Insbesondere möge die PVA angeben, ob der Beschwerdeführer in der Zeit von XXXXbis XXXX der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterworfen ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beantragte der Beschwerdeführer bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA) gemäß § 194a GSVG die bescheidmäßige Feststellung, dass er in der Zeit von XXXXaufgrund seiner betrieblichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 erster Satz GSVG der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterworfen gewesen sei. Weiters beantragte er, die SVA möge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA) hat mit Bescheid vom 20.07.2017, VSNR XXXX , gemäß § 410 ASVG iVm § 194 GSVG festgestellt, dass 1.) die endgültige monatliche Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) im Jahr 2014 € 3.472,54 beträgt; 1. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA) h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.10.2015, Zl. XXXX, festgestellt, dass die im Rahmen einer bei der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) für den Prüfzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 durchgeführten GPLA nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von € 127.365,07 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) aus, dass der Beschwerdeführer verpflichtet sei, für die in der Anlage zum Bescheid namentlich genannten Dienstnehmer und angeführten Summendifferenzen, die jeweils in der Anlage bezeichneten Zeiten, Beiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz in Höhe von EUR 17.258,90 zu entrichten. 1. Mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 06.04.2018, Zl: XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seit dem 01.07.2016 der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG unterliege und bis zum 30.09.2017 verpflichtet sei, die noch offenen Beiträge in Höhe von € 3.880,17 an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen inklusive Verzugs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom 20.12.2011 hatte die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) vom 16.09.2011 auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege des behinderten Kindes XXXX , geboren XXXX 2002, abgelehnt. Dagegen hatte die nunmehrige BF Einspruch erhoben. Der Landeshauptmann von Tirol hatte mit Bescheid vom 14.02.2012... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 11.04.2014, XXXX stellte die XXXX Gebietskrankenkasse [XXXXGKK] fest, dass Herr XXXX[JE] auf Grund der für die XXXX [N GmbH], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit im Zeitraum von 01.03.2012 bis 30.11.2012 der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 11.04.2014, XXXX stellte die XXXX Gebietskrankenkasse [XXXXGKK] fest, dass Herr XXXX[JE] auf Grund der für die XXXX [N GmbH], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit im Zeitraum von 01.03.2012 bis 30.11.2012 der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.7.2015 sprach die SGKK aus, dass die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für den XXXX in wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 und 4 ASVG in Verbindung mit § 1 Abs 1 lit. a und Abs 8 AlVG unterlagen. Begründend führte d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 30.7.2015, GZ: XXXX , sprach die SGKK aus, dass der XXXX gemäß § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet wird, die von der SGKK mit Beitragsabrechnungen vom 8.5.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 49.006,72 an die SGKK zu entrichten (Spruchpunkt 1). Zudem wurde der XXXX als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsabrechnungen vom 8.5.2015 festgesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer war seit 31.03.2006 amtsrechtlicher Geschäftsführer der in FN 271267y protokollierten XXXX mit Sitz in XXXX. Der Beschwerdeführer war seit 31.03.2006 amtsrechtlicher Geschäftsführer der in FN 271267y protokollierten römisch 40 mit Sitz in römisch 40 . Der Beschwerdeführer war seit 01.06.2013 bis 2015 bei der vorgenannten GmbH als unselbständig Erwerbstätiger gemeldet. Im Zuge einer GP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vom 08.03.2013 wurde die XXXX verpflichtet, dieser wegen eines beitragsfrei gehaltenen Betriebsausfluges im Jahr 2007 € 31.415,82 inklusive Verzugszinsen an Beiträgen zur Sozialversicherung und solchen für die Mitarbeitervorsorgekassen zu zahlen. Weiters wurde die XXXX verpflichtet, aufgrund außerbetrieblicher Fahrbegünstigungen für ihre Die... mehr lesen...
Entscheidungsbegründung: 1. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.04.2014 wurde festgestellt dass die mitbeteiligte Partei in der Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2011 in einem die Voll (Kranken-, Unfall-, Pensions- ) versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. I Z I iVm § 4 Abs.2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und die Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs.1 lit.a Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) begründendem Beschäftigungsverhältnis beim XXXX unterlie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die WGKK hat mit Bescheid vom 22.12.2016, Zl XXXX festgestellt, dass Die WGKK hat mit Bescheid vom 22.12.2016, Zl römisch 40 festgestellt, dass XXXX , VSNR: XXXX , aufgrund ihrer Beschäftigung beim Dienstgeber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) von 01.10.2010 bis 12.02.2016 der Vollversicherungspflicht (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung) gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 4 Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversiche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) aus, dass der Beschwerdeführer als Dienstgeber verpflichtet sei für sechs Dienstnehmer Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 15.930,07 an die WGKK zu entrichten. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Einspruch. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde oder SVA), vom 16.06.2016, GZ: XXXX, wurde gemäß § 194 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) in Verbindung mit § 410 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), jeweils in den geltenden Fassungen, festgestellt, dass Herr XXXX, geb. am XXXX (im Folgenden: Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde oder SVA), vom 28.11.2016, GZ: XXXX, wurde gemäß § 194 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) in Verbindung mit § 410 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), jeweils in den geltenden Fassungen, festgestellt, dass die monatliche Beitragsgrundlage von Herrn XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Linz, (im Folgenden belangte Behörde) vom 23.06.2017, zugestellt am 28.06.2017 (Zustellnachweis liegt ein), wurde der Antrag der rechtsfreundlich vertretenen bP vom 17.10.2016 auf Anerkennung einer Berufskrankheit Nr. 30 unter Hinweis auf § 68 Abs. 1 AVG wegen bereits rechtskräftig entschiedener Sache zurückge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Linz, (im Folgenden belangte Behörde) vom 23.06.2017, zugestellt am 28.06.2017 (Zustellnachweis liegt ein), wurde der Antrag der rechtsfreundlich vertretenen bP vom 17.10.2016 auf Anerkennung einer Berufskrankheit Nr. 30 unter Hinweis auf § 68 Abs. 1 AVG wegen bereits rechtskräftig entschiedener Sache zurückgewiesen. Die Rechtsmittelbelehru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2018, Zl. W228 2170836-1/11E, wurde über den Vorlageantrag von Dipl.-HTL-Ing. XXXX (im Folgenden: Antragsteller oder kurz AST), SVNR: XXXX, gegen den Bescheid der NÖGKK vom 31.07.2017, Zl. VA/RB-MVB-0073/2017, zu Recht erkannt, dass die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Revision sei nicht zulässig. Mit Erkenntnis des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.12.2016 sprach die NöGKK aus: 1. Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung des Herrn XXXX, XXXX, auf Grund seiner Beschäftigung beim Dienstgeber XXXX, XXXX, verlängert sich durch den Bezug der Urlaubsersatzleistung für den Zeitraum vom 27.12.2014 bis 10.02.2015. 1. Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 13.1.2012 sprach die XXXXGKK aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG auf Grund von Melde- und Beitragsdifferenzen verpflichtet ist, die von der XXXXGKK mit Beitragsvorschreibungen vom 23.4.2010 und 22.4.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 1. Mit dem nunmehr b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 09.03.2018 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse aus, dass der Antrag der XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG, auf Rückzahlung zu Ungebühr entrichteter Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigen Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von EUR 13.295,09 abgelehnt wird. der Antrag der römisch 40 (im... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfauftrag vom 04.06.2012 führte die belangte Behörde bei der XXXX eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011 durch mit dem Ergebnis, dass es sich bei den für diese Schischule tätigen Schilehrer und Praktikanten (mit Ausnahme des Schischulleiters XXXX) um Dienstnehmer der Schischule handle. Am 18.04.2013 stellte der steuerliche Vertreter des Schischul... mehr lesen...