Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit Bescheid der WGKK vom 07.07.2017, Zl. XXXX, wurde festgestellt, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer für die dort angeführten Zeiten, Beiträge Sonderbeiträge und Umlagen in Gesamthöhe von € 4.890,84 an die WGKK zu entrichten. Mit Beschwerde datierend auf... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 4.12.2015 beantragte Frau XXXX als Rechtsträger der XXXX und XXXX, (in der Folge BF) die Feststellung, dass mangels rechtswirksamer Kündigung das auf dem Rahmenvertrag vom 20.11.1991 basierende Vertragsverhältnis zwischen der BF und der Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge WGKK) über den 31.3.2016 hinaus aufrecht bestehe. In eventu wurde die Erklärung der Rechtsunwirksamkeit der mit Schreiben der WGKK vom 4.11.2015 gegenüber... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2012 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 01.01.2007 bis laufend der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterliegt und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a des AlVG arbeitslosenversichert ist. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2012 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 01.01.2007 bis laufend der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterliegt und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a des AlVG arbeitslosenversichert ist. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 15.01.2013 wurde festgestellt, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen in den dort näher dargelegten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die damalige XXXX ( XXXX XXXX ) (in der Folge bP) teils der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG iV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: VGKK) vom 27.06.2012 zu Zl. B/FEL-08-01/2012 wurde Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer - BF) verpflichtet, Beiträge für die Dienstnehmerin XXXX für in der Beilage näher angeführte Zeiträume in der Höhe von € 7.826,66 zu entrichten. Weiters wurde der BF verpflichtet, die aufgrund der gegenständlichen Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen bis 27.06.2012 ... mehr lesen...