Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXXin den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 22.05.2012 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Schneesportlehrer bei der Dienstgeberin XXXX in den im Bescheid angeführten Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bundesgesetzes vollversichert und gemäß § 1 Abs. 1 lit a de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Sachverhalt: 1. Am 12.06.2017 erließ die Wiener Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid in welchem festgestellt wird, dass 1) die von Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) gegen den Exekutionsanspruch aus dem vollsteckbaren und rechtskräftigen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 03.01.2017 ( .) erhobenen Einwände nicht gerechtfertigt seien und 2) Der Beschwerdeführer aufgrund des oa Bescheides verpflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) - Prüfzeitraum von 1.1.2011 bis 31.12.2014 - durchgeführt. Im diesbezüglichen Prüfbericht vom 12.2.2016 stellte die NÖGKK einen Nachverrechnungsbeitrag samt Zinsen in der Gesamthöhe von EUR 4.025,45 fest. Dieser resultierte aus einem arbeits- und sozialgerichtlichen Vergleich zwischen der Beschwerdeführerin und XXXX (im Folgenden: AW) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.01.2012, Zl. XXXX stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK) fest, dass XXXX rückwirkend für den Zeitraum vom 21.05.2009-05.06.2011 als Dienstnehmerin der Firma XXXX in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen wurde. Im Spruchteil II sprach die BGKK aus, dass die Firma XXXX gemäß § 58 Abs 2 ASVG Sozialversicherungsbeiträge samt Beiträge nach dem BMSVG in der Höhe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L511 2110866 verwiesen. 1.2. Mit Bescheid vom 29.03.2016, Kto.Nr. XXXX , GZ XXXX , stellte die SGKK fest, dass die in Anlage 1 zu diesem Bescheid angeführten freien Dienstnehmer in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.03.2014 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: TGKK) fest, dass die in der Anlage A angeführten 662 Personen in den dort angeführten Zeiträumen bei der XXXX mit Sitz in XXXX, Österreich (in der Folge: U. GmbH), der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und § 1 Abs. 1 lit. a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) in Verbindung mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.03.2014 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: TGKK) fest, dass die in der Anlage A angeführten 662 Personen in den dort angeführten Zeiträumen bei der XXXX mit Sitz in XXXX, Österreich (in der Folge: U. GmbH), der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und § 1 Abs. 1 lit. a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) in Verbindung mit Art. 11 und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die belangte Behörde führte für den Prüfungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 eine GPLA betreffend die Beschwerdeführerin durch, mit dem Ergebnis, dass Mag. XXXX für die Beschwerdeführerin in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit eine neue Buchhaltungs- und Lohnverrechnungssoftware erbracht hat und die Lohnsteuerpflicht bestand (Schlussprotokoll vom 18.11.2016). 2. Der Prüfbericht für den Zeitraum 01.01.2011 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm. § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 festgestellt, dass die im Anhang I. dieses Bescheides genannten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für die Beschwerdeführerin der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen. Die entsprechenden Versicherungsmeldun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, VSNR: XXXX und Herr XXXX, VSNR: XXXX, hinsichtlich ihrer Beschäftigung zur XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) am XXXX.2014 der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 sowie § 7 Z 3 lit. a ASVG unterliegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) stellte im zweiten Rechtsgang mit "Ersatzbescheid" vom 13.07.2011, XXXX , in dessen Spruchteil 1. fest, dass XXXX , VSNR XXXX (im Folgenden: UG), aufgrund ihrer Tätigkeit als ärztliche Leiterin beim Dienstgeber XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) vom 07.03.1986 bis 31.03.1999 und vom 01.09.1999 bis 30.09.2007 der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-) versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.06.2017, AZ: VII-AP1006-16/0077-B, verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin wegen nicht fristgerechter Erstattung einer Abmeldung einen Ordnungsbeitrag in Höhe von EUR 400,00 auf das näher bezeichnete Bankkonto der belangten Behörde zu entrichten. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19.07.2017 mit E-Mail vom 20.07.2017, 21:12 Uhr, Beschwerde, die damit begründet wurde, dass e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit Bescheid der WGKK vom 07.07.2017, Zl. XXXX, wurde festgestellt, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer für die dort angeführten Zeiten, Beiträge Sonderbeiträge und Umlagen in Gesamthöhe von € 4.890,84 an die WGKK zu entrichten. Mit Beschwerde datierend auf... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 4.12.2015 beantragte Frau XXXX als Rechtsträger der XXXX und XXXX, (in der Folge BF) die Feststellung, dass mangels rechtswirksamer Kündigung das auf dem Rahmenvertrag vom 20.11.1991 basierende Vertragsverhältnis zwischen der BF und der Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge WGKK) über den 31.3.2016 hinaus aufrecht bestehe. In eventu wurde die Erklärung der Rechtsunwirksamkeit der mit Schreiben der WGKK vom 4.11.2015 gegenüber... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2012 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 01.01.2007 bis laufend der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterliegt und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a des AlVG arbeitslosenversichert ist. ... mehr lesen...