Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer finanzpolizeilichen Kontrolle am 8.1.2008 wurden mehrere polnische Staatsbürger, darunter Herr XXXX , geb. am XXXX , auf der Baustelle in XXXX , arbeitend angetroffen. Auf Grund der Aussage von Herrn XXXX, derzeit für die XXXX , XXXX , (in der Folge BF) zu arbeiten und bereits seit September 2007 beschäftigt zu sein, wurde eine entsprechende Anzeige an die Burgenländische Gebietskrankenkasse ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt: 1. Die Landeszahnärztekammer für XXXX (im Folgenden: LZÄK- XXXX ), vertreten durch OMR Dr. XXXX , brachte am 10.08.2016 den Antrag bei der Landesschiedskommission für XXXX (im Folgenden: LSK- XXXX ) auf Feststellung ein, "dass die Feststellung des IOTN-Grades und des Vorliegens der übrigen Anspruchsvoraussetzungen des § 12 Abs. 1 Gesamtvertrag-Kiefe... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.10.2018, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX, wegen der im Zuge der Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 06.03.2018 und im dazugehörigen Prüfbericht vom 06.03.2018 zur Dienstgeberkontonummer XXXX angeführten allgemeinen Beiträge, Nebenu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 27.06.2017 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass XXXX, (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX,in den genannten Zeiträumen der Pflicht (Voll-) Versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung gemäß 1. Mit Bescheid, GZ römisch 40 vom 27.06.2017 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass römisch 40 , (im folgenden Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 30.05.2016 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass XXXX, (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, in den genannten Zeiträumen der Pflicht 1. Mit Bescheid, GZ römisch 40 vom 30.05.2016 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass römisch 40 , (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), römisch 40 , in den genannten Zeiträumen der Pflicht (Voll-) Vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 16.04.2009 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.12.2008 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 20.076,75 sowie Verzugszinsen gem. § 59 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Wien (im Folgenden: SVA) hat mit Bescheid vom 16.11.2018, VSNR: XXXX , gemäß § 410 ASVG iVm § 194 GSVG über den Antrag vom 29.08.2018 festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2016 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG unterliegt. Die Sozialve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde, die XXXXGebietskrankenkasse, die Beschwerdeführerin, binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides Zusatzbeiträge für Angehörige, für den Zeitraum vom 31.03.2017 bis 01.04.2017 sowie vom 23.03.2018 bis 24.03.2018 in Höhe von EUR 22,57 zu entrichten. Zusammenfassend führte die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin am 31.03.2017 bis 01.04.2017 sowie am 23.03.2018 bis zu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.01.2017, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG aushaftende Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 folgend festgestellt: "1. Die XXXX wird als Dienstgeberin iSd § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit der Beitragsabrechnung vom 23.10.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 102.210,93 an die Salzburger Gebietskrankenkasse zu entrichten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. XXXX (im Folgenden: Vertreter), geboren am XXXX, war im Zeitraum 08.11.2002 bis 23.07.2008 sowie von 01.07.2009 bis 09.12.2009 vertretungsbefugter und unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) und zugleich bis 22.09.2009 auch beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) der zur FN XXXX in Firmenbuch eingetragenen XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX, S XXXX vom 27.06.2017 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass XXXX, XXXX, (im folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), in den genannten Zeiträumen der Pflicht (Voll-) Versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung gemäß 1. Mit Bescheid, GZ römisch 40 , S römisch 40 vom 27.06.2017 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass römisch 40 , römis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die belangte Behörde schrieb mit bekämpftem Bescheid der Beschwerdeführerin im Rahmen der Nachverrechnung Beiträge und Verzugszinsen vor. Mit Beschluss vom 29.01.2018 wurde das gegenständliche Verfahren ausgesetzt. Dieses Verfahren wurde mit Beschluss vom 07.11.2018 fortgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht die Beschwerde vom 05.12.2017. Am 12.11.2018 führte das Bundesverwaltung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.12.2017, Zl. XXXX, den Antrag des XXXX, VSNR XXXX, auf Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über den 18.10.2017 hinaus, abgelehnt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Antragsteller Kontrolltermine nicht wahrgenommen habe und seit dem 22.08.2017 überhaupt nicht mehr in der Ambulanz Orthopädie/Traumatologie des Hanusch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 20.12.2010 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.02.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 48.060,47 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid der XXXX Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse vom 23.01.2017, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass die in Anhang I. dieses Bescheides angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.06.2016 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) aus, dass die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin dazu verpflichtet ist, die von der belangten Behörde mit der Beitragsabrechnung vom 27.06.2016 für den Prüfzeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 371.612,96 an die belangte Behörde z... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid vom 17.06.2016 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) aus, dass die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, die von der belangten Behörde mit der Beitragsabrechnung vom 08.02.2016 für den Prüfzeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 59.967,24 an die belangte Behörde zu entrichten (Spruchpunkt 1). In Spruchpunkt 2. sprach die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zur Vorgeschichte: Mit Antrag vom 05.03.2014 hat die nunmehrige Beschwerdeführerin (=BF), die zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig und durch die Sachwalterin ihrer Mutter vertreten war, durch ihre Vertreterin bei der Pensionsversicherung die Zuerkennung der Waisenpension über das 18. Lebensjahr hinaus nach ihrem am XXXX 2006 verstorbenen Vater, XXXX begehrt. Mit Antrag vom 05.03.2014 hat die nunmehrige Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder GKK) vom 17.04.2018, Zahl XXXX, wurde ausgesprochen, dass Frau XXXX, geboren am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet ist, die Kostenteile an Transportkosten im Ausmaß von insgesamt EUR 140,40 binnen 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides an die GKK zu zahlen. Mit Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse (im F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 25.03.2014, Zahl: XXXX , wurde von der NÖGKK festgestellt, dass J XXXX F XXXX , nunmehr F XXXX , VSNR XXXX , aufgrund ihrer Tätigkeit für Frau W XXXX B XXXX und Herrn W XXXX A 1. Mit Bescheid vom 25.03.2014, Zahl: römisch 40 , wurde von der NÖGKK festgestellt, dass J römisch 40 F römisch 40 , nunmehr F römisch 40 , VSNR römisch 40 , aufgrund ihrer Tätigkeit für ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2014, Zahl: VA/ED-V- XXXX , wurde von der NÖGKK festgestellt, dass J XXXX F XXXX , VSNR XXXX , aufgrund ihrer Tätigkeit für Frau W XXXX B XXXX und Herrn W XXXX A XXXX , Reinigungsagentur T XXXX , in XXXX XXXX , als Dienstnehmerin der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-)versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z1 iVm. Abs. 2 ASVGund Arbeitslosenversicherung gemäß § 1 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.04.2017 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) aus, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juli 2016 bis Oktober 2016 der WGKK EUR 3.645,34 schulde. 1. Mit Bescheid vom 21.04.2017 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) aus, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der römisch 40 aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.11.2014 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: SVA) den Beschwerdeführer zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Beiträgen zur Selbständigenvorsorge nach dem GSVG samt Kostenanteilen. 2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer durch seinen bevollmächtigten Rechtsvertreter binnen offener Rechtsmittelfrist Beschwerde, worauf die SVA am 14.01.2015 einlangend die Bes... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.09.2012 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) aus, dass die BXXXX GmbH & Co KG (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) als Dienstgeberin verpflichtet ist, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die Dienstnehmerin XXXX (in der Folge als Dienstnehmerin bezeichnet) für die in der Beilage angeführten Zeiträume... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 24.09.2013 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass XXXX (in der Folge als Dienstnehmer bezeichnet) aufgrund seiner Tätigkeit als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) im Zeitraum vom 14.04.2011 bis laufend gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 30.05.2016 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse fest, dass XXXX (im folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX in den genannten Zeiträumen der Pflicht (Voll-) Versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs1 und 2 ASVG iVm § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlag. 1. Mit Bescheid, GZ römisch 40 vom 30.05.2016 stellte die Kärntner Gebietskrankenkas... mehr lesen...