Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, Wien (im Folgenden: ÖGK-W) hat mit Bescheid vom 19.11.2019, GZ. XXXX , den Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden BF) auf Feststellung seiner Beitragsgrundlagen gem. § 243 Abs 1 ASVG für die Zeit von 13.11.1998 bis 13.04.2015 gem. § 409 ASVG iVm § 6 AVG zurückgewiesen. Zur
Begründung: führte die ÖGK-W folgendes aus: 1. Zur Vorgeschichte: Der BF sei im ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 20.7.2017 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "OÖGKK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF") verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz: "A.S."), an den Beschäftigungstagen 6.1.2014, 7.1.2014, 14.1.2014, 10.2.2014 bis 12.2.2014, 14.4.2014, 12.5.2014, 13.5.2014, 15.6.2014 bis 20.6.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der belangten Behörde wurde die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsabrechnung vom 16.06.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge samt Verzugszinsen zu entrichten. Nach Vorlage der mit Schriftsatz vom 11.03.2016 erhobenen Beschwerde fand am 13.01.2020, 14.01.2020 u... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 24.09.2019, Zl. 82379274, wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinn des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 und § 113 Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.000,00 zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Oberösterreichi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge BF) stellte im Jahr 2018 bei der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK den gegenständlichen Antrag auf Alterspension. Dieser wurde an die belangte Behörde weitergeleitet. Am 16.07.2018 erging die Forderung, ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular abzugeben, dieser kam die BF am 05.09.2018 nach. 2. Ein weiteres Ersuchen der Behörde um Mitteilung, ob die BF die Pension mit Stichtag 01.10.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 13.08.2018 wurde die Beschwerdeführerin in Spruchpunkt I. verpflichtet, zum 31.08.2018 rückständige Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung und Beiträge zur Selbständigenvorsorge), Nebengebühren (ohne Exekutionskosten), Verzugszinsen und Kostenanteile in Höhe von insgesamt € 3... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse [OÖGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 12.05.2016, Zahl XXXX , zugestellt am 13.05.2016, teilte die OÖGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX [im Folgenden: GmbH] aus den Beiträgen März 2014 – Juni 2014 ein Rückstand in der Höhe von EUR 3.284,38 offen aufscheine. Dem Schreiben war ein Rü... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse [OÖGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 12.05.2016, Zahl XXXX , zugestellt am 13.05.2016, teilte die OÖGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX [im Folgenden: GmbH] aus den Beiträgen Jänner 2014 – Februar 2015 ein Rückstand in der Höhe von EUR 14.436,57 zuzüglich der Verzugszinsen offen au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX - vormals: XXXX bzw. XXXX - (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 25.05.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX - vormals: XXXX bzw. XXXX - (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 25.05.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX - vormals: XXXX bzw. XXXX - (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 25.05.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 28.04.2006 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien (PVA), die Zuerkennung einer Witwenpension nach ihren am XXXX verstorbenen Gatten H XXXX B XXXX . 2. Mit Bescheid vom 28.04.2006 wies die PVA den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Witwenpension zurück. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Verstorbene zum Stichtag XXXX die für die Erfüllung der Wartezeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [OÖGKK], dem Landeshauptmann von Oberösterreich [LH] und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz [BMASK] 1.1. Der Beschwerdeführer arbeitete in den Jahren 2002 bis 2009 jährlich in der Sommersaison im landwirtschaftlichen Betrieb XXXX . Am 20.05.2009 erlitt der Beschwerdeführer einen Arbeitsunfall. Im Verfahren zur Feststellung der Höhe der Invaliditätsre... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass XXXX auf Grund ihrer Tätigkeit als Lehrende/Vortragende für die Dienstgeberin XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Zeitraum 14.02.2018 bis 21.12.2018 als deren Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass XXXX auf Grund ihrer Tätigkeit als Lehrende/Vortragende für die Dienstgeberin XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Zeitraum 16.02.2018 bis 18.12.2018 als deren Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") sprach diese aus, dass die bP, die XXXX , als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 23.08.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 23.392,61, sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") sprach diese aus, dass die beschwerdeführende Partei (bP), die XXXX (vormals XXXX AG), als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.10.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 69.690,00, sowie V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Gemeinsame Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Prüfzeitraum XXXX durchgeführt. Die Schlussbesprechung fand am XXXX statt. 2. Mit dem nunmehr teilweise angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Mitbeteiligte als Dienstnehmer der Beschwerdeführerin im genannten Zeitraum der Pflicht(Voll)Versicherung unterlag (Spruchpunkt I) und dass die Beschwerdeführerin zu nä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach einer Sozialversicherungsprüfung durch die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse hat die XXXX die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Versicherungspflicht des Herrn XXXX , VSNR. 2713 250172, beantragt. 2. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.11.2016 wurde festgestellt, dass Herr XXXX als echter Dienstnehmer für die Zeit seiner Beschäftigung vom 25.8.2014 bis 28.11.2014 und vom 15.12.2014 bis 20.12.2014 der V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die vormalige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 18.09.2019, Zl: XXXX , den Antrag von Mag. Dr. XXXX , MSc. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 21.08.2019 auf Auszahlung von Rehabilitationsgeld ab 01.05.2019 zurückgewiesen und festgestellt, dass eine Weiterleitung an den zuständigen Krankenversicherungsträger nicht s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 13.1.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass H. P. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer, den Tourismusverband B. (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit im Zeitraum vom 1.5.2010 bis zum 31.12.2015 der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.02.2019, XXXX, nahm die belangte Behörde das Verfahren über den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wieder auf und hob den Bescheid vom 15.01.2015 auf (Spruchpunkt 1.) und lehnte den Antrag auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab, forderte den vom 01.01.2015 bis 30.09.2018 entstandenen Überbezug von EUR 8.6940,07 zurück, verrechnete den Überbezug mit einer Nachzahlung in der Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Verein der beschwerdeführenden Partei, einem XXXX [im Folgenden: Verein], wurde ab 22.10.2014 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2010 bis 31.12.2013 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (K66, U100-101). 1.2. Mit verfahrensgegenständlichem Versicherungspflichtbescheid [VPflB] vom 03.09.2015, GZ XXXX , zugestellt am 07.09.2015... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Verein der beschwerdeführenden Partei, einem XXXX [im Folgenden: Verein], wurde ab 22.10.2014 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2010 bis 31.12.2013 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (K66, U100-101). 1.2. Mit Versicherungspflichtbescheid [VPflB] vom 03.09.2015, GZ XXXX , zugestellt am 07.09.2015, stellte die SGKK fest, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) war ab 07.10.2009 handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX GmbH mit Sitz in Wien, mit dem Geschäftszweig Entwicklung und Vermarktung von Verfahrenstechnik für Sensorapplikationen sowie Entwicklung von Lärmschutzsegmenten. Über das Vermögen dieser GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien, GZ XXXX vom 04.09.2018 der Konkurs eröffnet. Ab 05.09.2018 wurde die genannte Gesellschaft von einer Ma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der VGKK vom 28.11.2016, XXXX, wies die belangte Behörde die Anträge vom 12.10.2016 auf Übernahme des Arzneimittels Translaterna(r) (Ataluren) für XXXX, sowie XXXX, versichert durch die Beschwerdeführer, zurück. Gegen diesen Bescheid erhoben die rechtsfreundlich vertretenen Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde wegen Verletzung von in der Beschwerde näher ausgeführten Rechtsverletzungen durch die belangte Behörde und beantragten die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Österreichische Gesundheitskasse, Niederösterreich, (im Folgenden ÖGK), vormals Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , (im Folgenden BF2) ab 1.9.2012 bis laufend aufgrund seiner Tätigkeit für XXXX (im Folgenden BF1) der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 it a AlVG unterlag. Zur
Begründung: stützte sich die ÖGK auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Österreichische Gesundheitskasse, Niederösterreich, (im Folgenden ÖGK), vormals Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , (im Folgenden BF2) ab 1.9.2012 bis laufend aufgrund seiner Tätigkeit für XXXX (im Folgenden BF1) der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 it a AlVG unterlag. Zur
Begründung: stützte sich die ÖGK auf... mehr lesen...