Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluss vom 15. März 2006, B1345/04, hat der Verfassungsgerichtshof den vom Einschreiter gestellten - der Sache nach auf §530 Abs1 Z7 ZPO gestützten - Antrag auf Wiederaufnahme der mit Erkenntnis VfSlg. 16.170/2001 erledigten Beschwerdesache zurückgewiesen. römisch eins. 1. Mit Beschluss vom 15. März 2006, B1345/04, hat der Verfassungsgerichtshof den vom Einschreiter gestellten - der Sache nach auf §530 Abs1 Z7 ZPO gestützten - Antrag auf Wiede... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Kaufvertrag vom 14.10.1963 erwarb die damalige Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige, eine aufgelassene Almhütte im Bereich der "Schwarzriesalm" samt ca. 1000 m² Umgebungsgrund aus der Liegenschaft EZ 105, GB Erl, die sie ihren eigenen Angaben zufolge zu Urlaubszwecken nutzen wollte. Mit Bescheid vom 15.5.1964 versagte die Grundverkehrsbehörde die Genehmigung des Kaufvertrags; die dagegen erhobene Berufung blieb erfolglos. römisch eins.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2 VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7 ZPO §530 Abs2 VfGG § 15 heute VfGG § 15 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 15 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zu... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluss VfGH 24.2.2004, B1475/03, wurde ein Antrag der einschreitenden Gesellschaft mbH auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen einen näher bezeichneten Bescheid des unabhängigen Finanzsenats mit der
Begründung: abgewiesen, dass im Hinblick auf den Ablauf der Beschwerdefrist die beabsichtigte Rechtsverfolgung vor dem Verfassungsgerichtshof offenbar aussichtslos erscheint; unter einem wurde die (selbstverfasste) Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 VfGG § 3... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter, ein emeritierter Rechtsanwalt, beantragt die Wiederaufnahme des zu B1042/03 protokollierten Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof und die Abtretung dieser Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. 2. Mit Beschluss vom 25. November 2003 wurde die zu B1042/03 protokollierte Beschwerde des Antragstellers wegen nicht behobenen Mangels eines formellen Erfordernisses zurückgewiesen. 3. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Einschreiter stellt beim Verfassungsgerichtshof mit Eingabe vom 9. Dezember 2004 einen auch als Antrag auf Wiederaufnahme der zu B791/04, B792/04 protokollierten Verfahren gewerteten Antrag. Für den Fall der Stattgabe begehrt der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe für die wieder aufgenommenen Verfahren. Mit Beschluss vom 4. Oktober 2004 wurde die Behandlung dieser Beschwerden mangels A... mehr lesen...
Begründung: 1. Der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Einschreiter beantragt die "Wiederaufnahme in den vorigen Stand" in dem zu B243/04 protokollierten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, die Abtretung dieser Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und schließlich die Bewilligung der Verfahrenshilfe für das allenfalls neu aufzurollende Verfahren. Die Eingabe der "Wiederaufnahme in den vorigen Stand" deutet der Verfassungsgerichtshof sowohl als ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 VfGG §87 Abs3 ZPO §63 Abs1 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden Schriftsatz vom 23. Juli 2004 begehrt die Einschreiterin die "Wiederaufnahme der VfGH Beschwerde vom 5.3.1996"; es handelt sich um das durch hg Erkenntnis vom 10. Juni 1997, B2277/95 ua abgeschlossene Verfahren. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Erkenntnis ua die Beschwerde der Einschreiterin einem Anlassfall zu VfGH vom 28. November 1996, G195,196/96 ua. (VfSlg. 14.679/1996) gleichgehalten und ausgesprochen, d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 ZPO §538 Abs1 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluss vom 29. August 2001, B1058/01-4, hat der Verfassungsgerichtshof einen - gleichzeitig mit einer selbst verfassten Beschwerde gestellten - Antrag des Einschreiters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 21. Mai 2001, Zl. UVS-03/P/34/2132/2000/7, abgewiesen. Mit Schreiben vom 30. August 2001 hat ihn der Verfassungsgerichtshof unter Setzung einer Frist von vier Woc... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 3. November 2003 wurde ein mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 30. September 2003 über die Antragstellerin verhängtes Aufenthaltsverbot im Instanzenzug bestätigt. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 3. November 2003 wurde ein mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 30. September 2003 über die Antrags... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 ZPO §538 Abs1 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §530 Abs1 Z7 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die - anwaltlich nicht vertretene - Gesellschaft mbH erhob mit Schriftsatz vom 4. November 2003, eingelangt beim Verfassungsgerichtshof am 5. November 2003, Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 3. Oktober 2003, GZ RV/2208-W/02; unter einem wurde die Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sowie (in eventu) die Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof beantragt. Mit hg. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 VfGG §82 Abs3 ZPO §146 Abs1 ZPO §530 Abs1 Z7 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Schriftsatz vom 5. März 2003 begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme des durch den hg. Beschluß B1787/00 vom 26. Februar 2001 abgeschlossenen Verfahrens. römisch eins. 1. Mit Schriftsatz vom 5. März 2003 begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme des durch den hg. Beschluß B1787/00 vom 26. Februar 2001 abgeschlossenen Verfahrens. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß die Behandlung der Bescheidbeschwerde des Ei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7 ZPO §538 Abs1 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Beschwerde vom 11. Juni 2002, protokolliert zu B1036/02, wandte sich die (nunmehrige) Antragstellerin gegen einen Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit dem drei von ihr - im Zusammenhang mit der Abberufung von der Funktion als Abteilungsleiterin - gestellte Anträge abgewiesen wurden. römisch eins. 1.1. Mit Beschwerde vom 11. Juni 2002, protokolliert zu B1036/02, wandte sich die (nunmehrige) Antragstellerin ge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 VfGG §82 Abs1 ZPO §146 Abs1 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter brachte am 2. August 2002 zu B1224/02 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 1. Juli 2002 ein, mit dem sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die (mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Juli 1999 erfolgte) Auflösung des Vereins "Dichterstein Offenhausen" gemäß §69 Abs1 Z2 AVG abgewiesen wurde. Der Wiederaufnahmeantrag war auf eine APA-Meldung vom 15... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluss vom 9. Oktober 2002, G291/02, wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag des Einschreiters auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches als verfassungswidrig zurück. 2. Mit Schriftsatz vom 11. Dezember 2002 stellte der Einschreiter den Antrag auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens und auf Ablehnung wegen Befangenheit jener Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, die den Beschluss vom 9. Okto... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Allg VfGG §34 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: StGG Art12 / Vereinsrecht AVG §69 Abs1 Z2VereinsG 1951 §24 VfGG §34 StGG Art. 12 heute StGG Art. 12 gültig ab 23.12.1867 AVG § 69 heute ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 25. Februar 2002 zu B444/02 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 29. Jänner 2002 ein, mit dem sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die (mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Juli 1999 erfolgte) Auflösung des Vereins "Dichterstein Offenhausen" gemäß §69 Abs1 Z2 AVG abgewiesen wurde. Der Wiederaufnahmeantrag war auf die schriftliche Be... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: VfGG §34 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 VfGG § 34 gültig von 05.07.1953 bis 30.06... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden Schriftsatz vom 4. Juli 2002 begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme der durch die hg. Beschlüsse B671/92 vom 22. Juni 1992, B2019/92 vom 14. Juni 1993, B806/94 vom 13. Juni 1995 und B1498/96 vom 24. September 1996 abgeschlossenen Verfahren. Der Verfassungsgerichtshof hat mit den genannten Beschlüssen ua. eine Bescheidbeschwerde des Einschreiters zurückgewiesen und die Behandlung dreier Bescheidbeschwerden wegen Aussichtlosig... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 ZPO §538 Abs1 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...