Begründung: I. 1. Der nunmehrige Antragsteller brachte zu B2767/97 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 31.10.1997 ein; mit diesem war er zu einer Geldstrafe wegen Übertretung des §1 Ausbildungsvorbehaltsgesetz, BGBl. Nr. 378/1996, gem. §2 dieses Gesetzes zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet worden. römisch eins. 1. Der nunmehrige Antragsteller brachte zu B2767/97 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7 ZPO §538 Abs1 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter hatte mit - gleichlautenden - Schriftsätzen vom 26. November 2001 sowie vom 11. und 24. Jänner 2002 selbstverfaßte "Liquidierungsklagen gemäß Art137 B-VG" betreffend dem Einschreiter gebührende, ihm jedoch behauptetermaßen nicht ausbezahlte Notstandshilfe für die Monate September-November 2001 eingebracht und gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Die Verfahrenshilfeanträge wurden mit Beschlüssen des Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 ZPO §63 Abs1 ZPO §530 Abs1 Z7 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter steht im Bezug einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Mit Schreiben vom 25.1.2002 hatte er beantragt, der Verfassungsgerichtshof möge ihm - nach "vergeblicher Anrufung der Sozialgerich(t)sbarkeit" - die Verfahrenshilfe zur Einbringung einer "letztmögliche(n)" Beschwerde bewilligen. Wie dem beigefügten - als "Beschwerde" gemäß den "Art23 Abs1 und 3 sowie 132 B-VG" bezeichneten - Schriftsatz vom 17.1.2002 ent... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art89 Abs2 B-VG Art132 B-VG Art137 bis Art144 AHG §9 VfGG §33 VfGG §34 ZPO §63 Abs1 ZPO §530 Abs1 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter hat am 10. Juli 2001 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid des UVS Tirol (Bescheid vom 2. Mai 2001, Z uvs-2001/11/028-2) gestellt. Dieser Antrag wurde mit Beschluß vom 11. September 2001, Z B1073/01-4 wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführung abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat dies - nach Einholung der Verwaltungsakten - damit begründet, daß kein Anhaltspunkt dafür besteht, d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter hat mit beim Verfassungsgerichtshof am 26. November 2001 eingelangtem Schriftsatz eine auf Art137 B-VG gestützte, selbstverfaßte Klage auf Auszahlung von Notstandshilfe für bestimmte Monate eingebracht und gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der letztgenannte Antrag wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Jänner 2002 abgewiesen. römisch eins. 1. Der Einschreiter hat mit beim Verfassungsgerichtshof ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schreiben vom 4. Mai 2001 stellte der Einschreiter an den Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen an ihn ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 13. April 2001, mit dem seine Beschwerde gegen eine über ihn verhängte Schubhaft, eine erfolgte Festnahme sowie Anhaltung als unbegründet abgewiesen wurde. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Mai 200... mehr lesen...
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Norm: VfGG §15 VfGG §33 VfGG §34 ZPO §536 ZPO §149 VfGG § 15 heute VfGG § 15 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 15 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zuletzt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / Allg VfGG §34 ZPO §63 Abs1 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Schriftsatz vom 23. Juli 2001 erhob der Einschreiter Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 21. Mai 2001, Z UVS-03/P/34/2132/2000/7, mit dem er gemäß §9 Abs6 iVm. §99 Abs3 lita StVO 1960 zu einer Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er als Lenker eines Kfz die auf der Fahrbahn deutlich sichtbar angebrachte Bodenmarkierung "linksweisender Richtungspfeil" nicht beachtet und die Fahrt in gerader Richtun... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 13. Juni 2001 zu B928/01 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark ein, mit dem dieser einen Bescheid des Stmk. GKK kassiert und die Rechtssache an die erste Instanz zurückverwiesen hatte. 2. Die am 15. Juni 2001 eingelangte Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof ohne weiteres Verfahren am 3. Oktober 2001 in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß gem. Art144 Abs2 2. Tatbestand B-VG ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §33 VfGG §34 ZPO §63 Abs1 VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 VfGG § 3... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Eingabe vom 20.4.2000 focht W S - erkennbar im Namen der "Liste Vorkloster" - die Wahl in die Gemeindevertretung der Stadt Bregenz vom 2.4.2000 aus näher dargelegten Gründen an. Die Wahlanfechtung litt an einem nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel - sie ließ entgegen der zwingenden Bestimmung des §67 Abs1 VerfGG (iVm §15 Abs2 VerfGG) einen Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens vermissen - und wurde daher mit Beschluss des Verf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 / Allg VfGG §33 VfGG §34 B-VG Art. 141 heute B-VG Art. 141 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2016 B-VG Art. 141 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletz... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 16. August 2001, B733/01-4 wurde der von der Einschreiterin gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Mit vorliegendem, mit 27. August 2001 datiertem Schriftsatz ersucht die Einschreiterin "in vollinhaltlicher Rekurseinwendung" um "Abänderung" des genannten Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes und beantragt die "Stattgabe" des Verfahrenshilfeantrages. 2. Die Eingabe ist unzulä... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 16. August 2001, B770/01-4 wurde der vom Einschreiter gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Mit vorliegendem, mit 29. August 2001 datiertem Schriftsatz ersucht der Einschreiter "in vollinhaltlicher Rekurseinwendung" um "Abänderung" des genannten Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes und beantragt die "Stattgabe" des Verfahrenshilfeantrages. 2. Die Eingabe ist unzulässig. ... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerde bleibt nach Sinn und Richtung der Ausführungen weitgehend unklar und enthält keine verständliche Sachverhaltsdarstellung. römisch eins. Die Beschwerde bleibt nach Sinn und Richtung der Ausführungen weitgehend unklar und enthält keine verständliche Sachverhaltsdarstellung. Dieses Erfordernis ist jedoch für Beschwerden ("Anträge") an den Verfassungsgerichtshof gemäß §15 Abs2 und §82 Abs2 VerfGG zwingend vorgeschrieben. Das Fehlen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 bis Art144 VfGG §33 VfGG §34 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: AVG §69 Abs2 VfGG §15 Abs2 VfGG §34 VfGG §82 Abs2 AVG § 69 heute AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 69 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt g... mehr lesen...
Begründung: 1. Unter Hinweis auf die GZ B2074/98 und B1424/00 wendet sich der Einschreiter mit einem als Rekurs bezeichneten und offenkundig selbstverfaßten Schriftsatz "gegen die Abweisung der Beschwerde und Verfahrenshilfe". Dieser - wenn auch unklar formulierte - Schriftsatz steht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des zu den eingangs genannten Zahlen ergangenen Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes, mit dem seine damalige Eingabe, "soweit sie die 'Nichtige... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §63 Abs1 / Mutwille VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 7. Dezember 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach §5 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs1 litb StVO 1960 eine Geldstrafe in Höhe von S 14.000,-, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 250 Stunden, verhängt. Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 2000, B1/00-4, mit d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 29. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach §5 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs1 litb StVO 1960 zu einer Geldstrafe in Höhe von S 12.000,-, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen, verurteilt. Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Februar 2000, B1233/98-7, m... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 21. November 1997 wurden über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach den §§4 Abs1 lita und 4 Abs2 zweiter Satz StVO 1960 gemäß §99 Abs2 lita StVO 1960 Geldstrafen in Höhe von jeweils S 800,-, für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 36 Stunden, verhängt. Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluß des Verfassu... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 27. Jänner 1998 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach §5 Abs1 StVO 1960 gemäß §99 Abs1 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in Höhe von S 8.000,-, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen, verhängt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juni 2000, B344/98-8, abgewiesen. Dieses Erkennt... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 17. November 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach §4 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs2 lita StVO 1960 zu einer Geldstrafe in Höhe von S 2.500,-, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen, verurteilt. Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Juni 2000, B5/98-9, mit der
Begründung: ab... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 27. Jänner 1998 wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen nach §5 Abs1 iVm. §99 Abs1 lita StVO 1960, §64 Abs1 iVm. §134 Abs1 KFG 1967 und §4 Abs1 litc und Abs2 StVO 1960 Geldstrafen in Höhe von insgesamt S 9.100,-, für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen, verhängt. Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichts... mehr lesen...