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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §18Leitsatz
Abweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringens neuer Tatsachen; Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; keine Beseitigung eines nicht verbesserungsfähigen Mangels im Wege der WiedereinsetzungRechtssatz
Die Übermittlung des angefochtenen Bescheides mit dem handschriftlichen Vermerk des Zustelldatums auf dessen erster Seite kann die ordnungsgemäße Angabe des Zustelldatums nicht ersetzen.
Ist eine Parteihandlung (hier: Erfüllung eines Verbesserungsauftrags) zwar vorgenommen worden, jedoch nicht vollständig, liegt ein nicht verbesserungsfähiger Mangel vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B382.2009Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010