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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §18Leitsatz
Zurückweisung eines Berichtigungsantrags als unzulässig; Abweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme des Verfahrens nach Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Versäumung der Frist zur Mängelbehebung; Zurückweisung des neuerlichen Verfahrenshilfeantrags wegen entschiedener SacheRechtssatz
Keine Fristwahrung durch Einbringung des Vermögensbekenntnisses durch neuerliche Übermittlung einer Faxkopie, wenn bereits ein Verbesserungsauftrag durch das Gericht (wie im vorliegenden Fall) erteilt und dem Einschreiter darin aufgetragen wurde, "mit beiliegendem Formblatt ein eigenhändig unterschriebenes Vermögensbekenntnis" vorzulegen. Ein neuerlicher Auftrag zur Verbesserung wegen desselben Formgebrechens muss dem Einschreiter nicht erteilt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, Rechtskraft, res iudicata, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / BerichtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B260.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011