Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer, ehemaliger Geschäftsführer der M Mietwagen Ges.m.b.H., für ausstehende Abgaben der Gesellschaft in der Höhe von insgesamt EUR 1.154.428,14 zur Haftung heran. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Die Behörde sei sich - so der Antrag - nicht nur hinsichtlich der Höhe der Forderung, sondern auch hinsic... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die Zuerkennung der Notstandshilfe - in näher angeführten Zeiträumen - von 1. Jänner 2010 bis 30. April 2011 widerrufen und der Antragsteller zum Rückersatz der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von EUR 11.153,34 verpflichtet. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen n... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §103; BSVG §67;EO;GSVG 1978 §71; ASVG § 103 heute ASVG § 103 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015 ASVG § 103 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.20... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §103; BSVG §67;EO;GSVG 1978 §71;KO §19;KO §20; ASVG § 103 heute ASVG § 103 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015 ASVG § 103 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 27. September 2004 wurde ausgesprochen, dass die offene Forderung der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Höhe von EUR 1.559,07 ab 1. Oktober 2004 auf die Pension des Beschwerdeführers aufgerechnet werde. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid Klage (Landesgericht R als Arbeits- und Sozialgericht); im Zuge des über diese Klage geführten Verfahrens wurde bereits zweimal der Obe... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO;KO §1 Abs1;KO §1 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses wird das gesamte, der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört, oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse) dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 KO). Die Konkursmasse ist zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Konkursgläub... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Jänner 1998 bis einschließlich Oktober 2003 im Gesamtbetrag von EUR 10.884,95. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, der wie folgt begründet ist: "… Sollte dieser Beschwerde eine aufschiebende Wirkung nicht z... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde - in dem nach dem hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2011, Zl. 2010/04/0121, fortgesetzten Verfahren - der Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Bescheid des Ausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 10. Februar 2010 keine Folge gegeben. Mit diesem Bescheid wurde der Beschwerdeführerin ein ermäßigter Beitrag zur Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für das Jahr 2010 in der Höhe von EUR 3.325,-- vorgeschrieben. Den Antrag... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich91/01 Fernmeldewesen
Norm: EO §290; EO §290a;FernsprechentgeltzuschussG 2001 §2 Abs2;KBGG 2001;VwRallg; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer zur Rückzahlung unberechtigt empfangener Notstandshilfe in der Höhe von EUR 8.213,74 verpflichtet. Im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verweist der Beschwerdeführer auf den auf seinem Konto bestehenden Minussaldo sowie darauf, dass er abgesehen von den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung über kein weiteres Einkommen verfügt. Er befinde sich in einer massiven sozialen Notlage und sei nicht in der Lage,... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwa... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes für die Zeit vom 10. Juli 2007 bis zum 8. Februar 2007 widerrufen und einen unberechtigt empfangenen Betrag in der Höhe von EUR 755,40 zurückgefordert. Der Antragsteller begründet seinen Antrag, der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, im Wesentlichen mit seinem unregelmäßigen und sehr niedrigen Einkommen und seiner bestehenden Unterhaltspflicht. ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...