Index: 23/04 Exekutionsordnung66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: BPGG 1993 §15 EO §290 EO §290 Abs1 Z2 EO §290 Abs2 EO §292i Abs1 EO §293 Abs2 EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E15202000E3R E1940000023/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1 EOEURallg32016R0679 DSGVO Art55 Abs3 AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 S... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1 B-VG Art130 Abs1 Z2 B-VG Art132 Abs2EO AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 B-VG Art. 130 heute ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4 AVG §1 B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 AußStrG § 110 heute AußStrG § 110 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 Au... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §1; AVG §67a Abs1 Z2; B-VG Art129a Abs1 Z2;EO;SPG 1991 §88 Abs1;SPG 1991 §88 Abs2; AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 AVG § 67a gültig vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs8; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §103; BSVG §67;EO;GSVG 1978 §71; ASVG § 103 heute ASVG § 103 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015 ASVG § 103 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.20... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §103; BSVG §67;EO;GSVG 1978 §71;KO §19;KO §20; ASVG § 103 heute ASVG § 103 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015 ASVG § 103 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO;KO §1 Abs1;KO §1 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses wird das gesamte, der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört, oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse) dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 KO). Die Konkursmasse ist zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Konkursgläub... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich91/01 Fernmeldewesen
Norm: EO §290; EO §290a;FernsprechentgeltzuschussG 2001 §2 Abs2;KBGG 2001;VwRallg; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Zuerkennung der Notstandshilfe vom 4. Juli 2004 bis zum 12. November 2006 widerrufen und das einen unberechtigt empfangenen Betrag in der Höhe von EUR 6.930,36 zurückgefordert. Zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung sei noch ein Rückforderungsbetrag von EUR 5.114,43 offen. Die antragstellende Partei begründet ihren Antrag, ihrer Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, im Wesen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verweist in seinem Antrag darauf, dass seine persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation dem Arbeitsmarktservice bekannt sei. Öffentliche Interessen stünden nicht entgegen. Als Notstandshilfebezieher sei er auf die Notstandshilfe absolut angewiesen. Für den Fall der Vollstreckung des Bescheides sei er wirtschaftlich vollkommen ruiniert. Die belangte Behörde hat in einer Stellungnahme vom Mai 2008 ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 30. Jänner ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...