Index: 23/04 Exekutionsordnung66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: BPGG 1993 §15 EO §290 EO §290 Abs1 Z2 EO §290 Abs2 EO §292i Abs1 EO §293 Abs2 EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung (betreffend u.a. Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, GSBG, für die Jahre 2014 bis 2018) vom 11. Jänner 2019 wurde u.a. (Tz 2) mit näherer Begründung: ausgeführt, der (nunmehr) revisionswerbende Sozialhilfeverband vertrete die Rechtsansicht, dass Pflegegeld (aus dem öffentlichen Gesundheits- und Sozialsystem entspringend) immer einen „öffentlichen Beitrag“ zu pflegebedingten Mehrau... mehr lesen...
1 1. Der Zweitmitbeteiligte erhob mit Schreiben vom 21. November 2019 eine Datenschutzbeschwerde mit dem Vorbringen, er habe am 20. November 2019 festgestellt, dass ein Gerichtsvollzieher seine Wohnung aufgesucht und an der Wohnungstüre seine amtliche Visitenkarte für jedermann sichtbar hinterlassen habe, weshalb jeder, der an der Wohnungstüre vorbeigekommen sei, Kenntnis vom Aufsuchen des Beschwerdeführers durch den Gerichtsvollzieher erlangen habe können. Er sei aufgrund dieses Vo... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E15202000E3R E1940000023/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1 EOEURallg32016R0679 DSGVO Art55 Abs3 AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 S... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1 B-VG Art130 Abs1 Z2 B-VG Art132 Abs2EO AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 B-VG Art. 130 heute ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4 AVG §1 B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 AußStrG § 110 heute AußStrG § 110 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 Au... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
1 Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §1; AVG §67a Abs1 Z2; B-VG Art129a Abs1 Z2;EO;SPG 1991 §88 Abs1;SPG 1991 §88 Abs2; AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 AVG § 67a gültig vo... mehr lesen...
Aufgrund eines vom Beschwerdeführer betriebenen Exekutionsverfahrens wurde vom Bezirksgericht I für den 25. Mai 2011 um 8.30 Uhr an einer Adresse in W ("Treffpunkt in W; W-Platz 29-30 vor der Stiege 83") ein Vollzugstermin für die Fahrnisexekution festgelegt und der Beschwerdeführer davon als betreibende Partei mit Schreiben vom 16. Mai 2011 verständigt. Aufgrund eines vom Beschwerdeführer betriebenen Exekutionsverfahrens wurde vom Bezirksgericht römisch eins für den 25. Mai 2011 um ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerbers die... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 5 VVG über den Beschwerdeführer wegen Nichterstattung der aufgetragenen Bauanzeige eine Geldstrafe von EUR 726,-- verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß Paragraph 5, VVG über den Beschwerdeführer wegen Nichterstattung der aufgetragenen Bauanzeige eine Geldstrafe von EUR 726,-- verhängt. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 5 VVG über den Beschwerdeführer wegen Nichterstattung der aufgetragenen Bauanzeige eine Geldstrafe von EUR 726,-- verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß Paragraph 5, VVG über den Beschwerdeführer wegen Nichterstattung der aufgetragenen Bauanzeige eine Geldstrafe von EUR 726,-- verhängt. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltung... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg, mit dem die in der Zeit vom 7.März 2007 bis 29.Februar 2012 bezogene Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Höhe von EUR 31.563,84 zurückgefordert wurde, nicht stattgegeben. Mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Gemäß § 30 Abs. 2 V... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingend öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerk... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingend öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerk... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingend öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerk... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs8; EO §290; EO §291a; VwGG §30 Abs2; EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...