Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 19 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) Feldkirch jeweils vom XXXX wurden über die Beschwerdeführer XXXX GmbH und XXXX Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt EUR 20.300,00 verhängt. 1. Mit jeweils 19 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) Feldkirch jeweils vom römisch 40 wurden über die Beschwerdeführer römisch 40 GmbH und römisch 40 Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem vom Landesgericht Krems an der Donau zur AZ XXXX geführten Konkursverfahren betreffend der XXXX GmbH (vormals XXXX GmbH) wurde in der Tagsatzung vom 14.10.2015 jeweils mit Beschluss der zuständigen Richterin der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestellung eines besonderen Verwalters sowie die Abhilfeanträge der Beschwerdeführerin abgewiesen, die Bemängelungen und Einwendungen der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. 1. Im Grundverfahren (AZ römisch 40 ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. Das Urteil wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien (im Folgenden: ASG), in welchem die Beschwerdeführerin (BF) beklagte Partei war, wurde mit Klage vom 11.05.2016 (AS 1) nachstehendes Urteil begehrt: "1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 13.925,00 brutto samt 9,08 % Zinsen seit 31.12.2105 aus EUR 3.481,21 sowie 9,08 % Zinsen seit 31.1.2016 aus EUR 6.962,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) XXXX jeweils vom 10.08.2018 zu XXXX bis XXXX wurden über die Beschwerdeführerin XXXX Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt EUR 19.600,00 verhängt. 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) römisch 40 jeweils vom 10.08.2018 zu römisch 40 bis römisch 40 wurden über die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Rohrbach vom 17.12.2014, 2 C 313/14g, rechtskräftig seit 05.02.2015, wurde dem Betreibenden gegen den Verpflichteten (den nunmehrigen Beschwerdeführer) die Exekution zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen gemäß § 355 EO bewilligt. 1. Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Rohrbach vom 17.12.2014, 2 C 313/14g, rechtskräftig seit 05.02.2015, wurde dem Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit ERV-Mahnklage vom 07.12.2016 machte Nadine XXXX als Klägerin gegen die Beklagten 1. XXXX, 2. XXXX und 3. XXXX (im Folgenden als "Beschwerdeführer" bezeichnet) 1. Mit ERV-Mahnklage vom 07.12.2016 machte Nadine römisch 40 als Klägerin gegen die Beklagten 1. römisch 40 , 2. römisch 40 und 3. römisch 40 (im Folgenden als "Beschwerdeführer" bezeichnet) Schadenersatz-/Gewährleistungsansprüche aus einem B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) ist die Mutter der minderjährigen XXXX. Mit dem in der Pflegschaftssache der Minderjährigen XXXX des Bezirksgerichts XXXX ergangenen Beschluss vom XXXX.2018 (ON XXXX) wurden die Gebühren des Sachverständigen Dr. XXXX mit EUR 627 bestimmt. Gleichzeitig wurde die Buchhaltungsagentur des Bundes angewiesen, diesen Betrag vorläufig aus Amtsgeldern an den Sachverständigen zu überweisen, und gemäß § 2 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 26.01.2018 brachte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht XXXX eine Klage ein und bewertete das Klagebegehren gemäß § 56 Abs. 2 Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111/1895 (JN), mit EUR 10.000,--. Am selben Tag wurde auf der Bemessungsgrundlage von EUR 10.000,- eine Pauschalgebühr gemäß Tarifpost (TP) 1 GGG idHv EUR 743,-- eingezogen. römisch 40 eine Klage ein und bewertete das Klagebegehren gemäß Paragrap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 26.03.2018, 12 E 3976/17g, wurde über die Beschwerdeführerinin auf Grund des 5. Strafantrags eine Geldstrafe von € 50.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 02.10.2018). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 03.10.2018, 12 E 3976/17g, wurde der Beschwerdeführerinin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.11.2017, L524 2163966-1/2E, verwiesen. Mit dieser Entscheidung wurde das von der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Steyr vom 12.06.2017, Jv 746/17x-33, womit die beschwerdeführende Partei zur Entrichtung von Pauschalgebühr gemäß TP 3 GGG in Höhe von EUR 194,00 sowie einer Einhebun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer brachte mit Datum vom 5.2.2012 eine Klage "[w]egen Feststellung und Zahlung 1,690.534.55 ATS" gegen die " XXXX " beim Landesgericht Innsbruck (in der Folge: Landesgericht) ein. Er beantragte, ihm die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu gewähren. 1.1. Der Beschwerdeführer brachte mit Datum vom 5.2.2012 eine Klage "[w]egen Feststellung und Zahlung 1,690.534.55 ATS" gegen die " römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zwangsstrafverfügung des Landesgerichtes XXXX, wurden über die Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin XXXX als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin) Zwangsstrafen gemäß §§ 277 ff UGB in Gesamthöhe von EUR 36.000,00 verhängt. 1. Mit Zwangsstrafverfügung des Landesgerichtes römisch 40 , wurden über die Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin römisch 40 als Geschäftsführer der Erstbeschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes als Handelsgericht XXXX wurden über die beiden Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin XXXX GmbH und der Zweitbeschwerdeführer XXXX als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin) Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB in der Gesamthöhe von EUR 19.600,00 verhängt. 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes als Handelsgericht römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Einzelunternehmer, brachte namens seines nicht im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens am 15.11.2007 eine (mit 07.02.2016 datierte) Klage wegen Mietrückständen in der Höhe von EUR 6.043,00 beim Bezirksgericht XXXX ein. Gleichzeitig stellte er einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe. römisch 40 ein. Gleichzeitig stellte er einen Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXXzur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Steyr zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichts Steyr vom 23.07.2015 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Ried im Innkreis zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführende Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Vor dem Bezirksgericht XXXX führten die Eltern eines minderjährigen Kindes zu Zl. 2 P 47/08k ein pflegschaftsgerichtliches Verfahren, wobei der Kindesvater im gegenständlichen Justizverwaltungsverfahren als Beschwerdeführer auftritt. 1. Vor dem Bezirksgericht römisch 40 führten die Eltern eines minderjährigen Kindes zu Zl. 2 P 47/08k ein pflegschaftsgerichtliches Verfahren, wobei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Unter Spruchpunkt 3.) des Beschlusses vom 07.01.2014, Zl. 6 C 288/11x, wurden in einem Verfahren wegen Ehescheidung vor dem Bezirksgericht XXXX beide Parteien, u.a. der nunmehrige Beschwerdeführer, "zur ungeteilten Hand verpflichtet, die Gebühren von EUR 253,00 nachzuzahlen, die ihnen einstweilen im Wege der Bewilligung der Verfahrenshilfe gestundet wurden". 1. Unter Spruchp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigen drei Beschlüssen des Bezirksgerichtes (BG) XXXX vom 21.11.2017 und 28.11.2017 alle zu GZ XXXX , (die Rekurse dagegen wurden abgewiesen) wurden auf Grund einer gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO Geldstrafen von insgesamt € 90.000,- (€ 20.000,--, € 30.000,-- und € 40.000,--) verhängt, weil dieser Geräte zur Durchführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...