Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014, zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 22.09.2017, 10 E 1048/17d-22, wurde über die Erstverpflichtete, die nunmehrige Beschwerdeführerin, eine Geldstrafe von insgesamt € 90.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 20.11.2017, 10 E 1048/17d-23, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 40.000,-- sowie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 22.09.2017, 10 E 1048/17d-22, wurde über die Zweitverpflichtete, die nunmehrige Beschwerdeführerin, eine Geldstrafe von € 40.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 20.11.2017, 10 E 1048/17d-24, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 90.000,-- sowie die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist beklagte Partei des der Gebührenforderung zugrunde liegenden Verfahrens XXXX des Landesgerichts Salzburg, welches eine Teilungsklage betreffend eine in der Katastralgemeinde 56602 Egg der politischen Gemeinde Thalgau zum Gegenstand hat. 1. Die beschwerdeführenden Partei ist beklagte Partei des der Gebührenforderung zugrunde liegenden Verfahrens römisch 40 des Landesgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Steyr zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Steyr vom 17.10.10214 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 25.08.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 25.08.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 25.08.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Kirchdorf an der Krems vom 2. März 2016, XXXX , wurde über den Beschwerdeführer als verpflichtete Partei im Exekutionsverfahren XXXX des Bezirksgerichtes Kirchdorf, wegen beleidigender Ausfälle in den Eingaben ON 122 und ON 126 dieser Exekutionssache, eine Ordnungsstrafe in Höhe von EUR 300,00 verhängt. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Kirchdorf an der Krems vom 2. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist erbantrittserklärte Erbin im Nachlassverfahren des Bezirksgerichts Salzburg zur Zahl XXXX nach dem am XXXX verstorbenen XXXX . 1. Die beschwerdeführenden Partei ist erbantrittserklärte Erbin im Nachlassverfahren des Bezirksgerichts Salzburg zur Zahl römisch 40 nach dem am römisch 40 verstorbenen römisch 40 . 2. Mit im Nachlassverfahren des Bezirksgerichts Salzburg ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Vergleich vom 22.02.2017 verpflichtete sich die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) als Antragsgegnerin Verfahrenskosten von EUR 909,74 an den Antragsteller zu bezahlen. 2. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 01.03.2017 wurde den Parteien des Grundverfahrens die Gebührennote der Dolmetscherin zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen übermittelt sowie die BF aufgefordert, den Betrag in Höhe vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit 11 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) Feldkirch jeweils vom 28.06.2013 wurden über den Zweitbeschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß §§ 277 ff UGB, die Unterlagen für die Bilanz der XXXX GmbH zum jeweiligen Stichtag vollständig beim Firmenbuchgericht einzureichen (Offenlegungspflicht), Zwangsstrafen von insgesamt EUR 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 28.09.2015, Zl. 17 R 103/15s-3, verhängte das Landesgericht Wiener Neustadt gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) 23 Geldstrafen in Höhe von insgesamt EUR 736.000,00. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. 2. Im Verfahren zur Einbringung der über den BF verhängten Geldstrafen erging zunächst ein Zahlungsauftrag mit (im Namen der Präsidentin des Landesgerichtes Wiener Neustadt von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes (BG) vom 07.06.2017, GZ XXXX , wurde auf Grund einer gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO eine Geldstrafe von € 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes (BG) vom 07.06.2017, GZ römisch 40 , wurde auf Grund einer gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 28.11.2014 bzw. des Urteils des Landesgerichts Wels vom 02.01.2017 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 11.05.2017, 11 E 5030/14w-191, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von € 600.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 21.08.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.08.2017, 11 E 5030/14w-203, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 600.000,-- sowie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 11.05.2017, 11 E 5030/14w-191, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von € 600.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 21.08.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.08.2017, 11 E 5030/14w-204, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 600.000,-- sowie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 10.07.2017, 11 E 5030/14w-199, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von € 400.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 02.11.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.11.2017, 11 E 5030/14w-215, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 400.000,-- sowie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Braunau am Inn zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführende Partei ab dem 25.02.2016 zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 28.7.2014 stellten drei minderjährige Kinder des Beschwerdeführers, vertreten durch einen Jugendwohlfahrtsträger, einen Exekutionsantrag gegen ihn, da er Unterhalt schulde. Der Wert des betriebenen Anspruchs wurde mit 7179 Euro angegeben. Der Beschwerdeführer schulde einen Rückstand an Unterhaltszahlungen von (für alle drei betreibenden Gläubiger zusammen) 3279 Euro sowie monatlich (für alle drei zusamm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Linz geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Linz vom 05.08.2014, XXXX , bestehenden Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Oberlandesgerichtes Linz vom 30.09.2015 zu XXXX bestehenden Anspruchs - es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer sind verpflichtete Parteien im vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 13.04.2016, XXXX , bestehenden Anspruchs - es zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Wels geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015, 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Wels geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. römisch 40 , zur Durchsetzung des aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 20.11.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...