Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 25.07.2016, GZ XXXX wurde XXXX, XXXX, Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 lit. c und f und Z 3 ZPO samt Beigebung eines Rechtsanwaltes bewilligt. Das Mehrbegehren auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 lit. a ZPO wurde abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beklagte XXXX aus einem Darlehen vom Kläger in Anspruch genommen werde. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Erlassung eines Zahlungsauftrags (zugestellt am 02.08.2017) an die Beschwerdeführerin (BF) sowie der Erhebung einer Vorstellung am 09.08.2017 durch diese wurde mit dem angefochtenen Bescheid (Zahlungsauftrag), zugestellt am 31.10.2017, die BF aufgefordert, die zehn jeweils mit Beschlüssen des BG Innere Stadt Wien zu den Zahlen 63 E 4655/16f-27 bis -33 (vom 07.03.2017) und -37 bis 39 (vom 17.03.2017) ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 16.03.2017, XXXX , wurde über die Beschwerdeführerin – diese ist verpflichtete Partei im Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung des Anspruchs, es aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 17.09.2014 XXXX zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Braunau vom 30.05.2017, XXXX , wurde über den Beschwerdeführer wegen des Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot – im geschäftlichen Verkehr Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, insbesondere durch Aufs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Braunau vom 21.03.2017, XXXX , wurde über den Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution gemäß § 355 EO – zur Erwirkung der Unterlassung, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, insbesondere durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren ( XXXX ), einem Strafverfahren gegen die angeklagte beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), wurden vom Landesgericht KORNEUBURG (im Folgenden: LG) mit: 1. Im Grundverfahren ( römisch 40 ), einem Strafverfahren gegen die angeklagte beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), wurden vom Landesgericht KORNEUBURG (im Folgenden: LG) mit: * Beschluss vom 19.08.2015 Sachverständigeng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit (auf Antrag der XXXX ergangenem) Beschluss vom 11.02.2016, Zl. 1 E 3190/15 k - 10, verhängte das Bezirksgericht Ried im Innkreis (im Folgenden: BG) gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv € Mit (auf Antrag der römisch 40 ergangenem) Beschluss vom 11.02.2016, Zl. 1 E 3190/15 k - 10, verhängte das Bezirksgericht Ried im Innkreis (im Folgenden: BG) gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv € 7.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) brachte die klagende Partei am 24.07.2015 eine Mahnklage über einen Betrag von € 3.852,00 gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ein. 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht römisch 40 (im Folgenden: BG) brachte die klagende Partei am 24.07.2015 eine Mahnklage über einen Betrag von € 3.852,00 gegen die beschwerdeführende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 28.11.2014 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit (auf Antrag der XXXX ergangenem) Beschluss vom 14.11.2014, Zl. 25 E 9850/14w-9 (22 E 2339/15s), verhängte das Bezirksgericht Linz (im Folgenden: BG) gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv € Mit (auf Antrag der römisch 40 ergangenem) Beschluss vom 14.11.2014, Zl. 25 E 9850/14w-9 (22 E 2339/15s), verhängte das Bezirksgericht Linz (im Folgenden: BG) gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit (auf Antrag der XXXX ergangenem) Beschluss vom 02.02.2016, Zl. 22 E 8372/14w-65, verhängte das Bezirksgericht Linz (im Folgenden: BG) gegen die Beschwerdeführerin u.a. aufgrund des im 35. Strafantrages der betreibenden Partei behaupteten Verstoßes am 26.01.2016 eine Geldstrafe iHv € 100.000,00. Dieser Beschluss war am 22.02.2016 für rechtskräftig und vollstreckbar erklärt worden. Mit (auf Antrag der römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund einer einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht römisch 40 zu römisch 40 geführten Vollstreckungsverfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Am 24.11.2011 verstarb ein Großvater des Beschwerdeführers. Mit Beschluss vom 31.1.2013, 245 A 439/11v-181, antwortete das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) den Nachlass zur Gänze dem Beschwerdeführer ein (Spruchpunkt 3), bestimmte - neben anderen Spruchpunkten - die Gebühren des Gerichtskommissärs für die Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung einschließlich 20 % USt. und eines Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 12.6.2017, 5 E 5493/13 y-101, verhängte das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) im Rahmen eines Exekutionsverfahrens (Unterlassungsexekution) über die XXXX (in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) und über Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) – die verpflichteten Parteien des Exekutionsverfahrens – wegen mehrfachen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel Gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 12.6.2017, 5 E 5493/13 y-101, verhängte das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) im Rahmen eines Exekutionsverfahrens (Unterlassungsexekution) über die XXXX (in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) und über Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) – die verpflichteten Parteien des Exekutionsverfahrens – wegen mehrfachen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel Gel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Mandatsbescheid (Zahlungsauftrag) vom 13.11.2105. Zl. XXXX, schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes Klagenfurt für dessen Präsidenten dem nunmehrigen Beschwerdeführer die mit "Urteil/Beschluss des Bezirksgericht XXXX vom 10.6.2015 zur Zahl 1. Mit Mandatsbescheid (Zahlungsauftrag) vom 13.11.2105. Zl. römisch 40 , schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes Klagenfurt für des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund einer einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 15.11.2015, XXXX , bzw. des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 07.04.2016 zur Zahl XXXX , wonac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund einer einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 15.11.2015, XXXX , bzw. des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 07.04.2016 zur Zahl XXXX , wonac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 25.08.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 25.08.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 25.02.2016, XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen ... mehr lesen...