Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; BAO §93 Abs2; BAO §96;LAO Bgld 1963 §69;LAO Bgld 1963 §70 Abs2;LAO Bgld 1963 §73 Abs1;LAO Bgld 1963 §73 Abs3; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 BAO § 93 heute ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; BAO §93 Abs2;LAO Bgld 1963 §69;LAO Bgld 1963 §70 Abs2; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 BAO § 93 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299; BAO §300; BAO §92;VwRallg; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1; BAO §92;VwRallg; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 59 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Dass die Erledigung mit "Für den Vorstand" und nicht mit einer Grußformel endet, verleiht der Erledigung noch keinen Bescheidcharakte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116; BAO §92; BAO §93 Abs2; BAO §93 Abs3 lita;VwRallg; BAO § 116 heute BAO § 116 gültig ab 01.01.1962 BAO § 92 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §2 lita Z2; BAO §92; NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3; BAO § 2 heute BAO § 2 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 BAO § 2 gültig von 23.10.2019 bis 29.10.2019 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; FinStrG §102; FinStrG §114; FinStrG Art. 1 § 102 heute FinStrG Art. 1 § 102 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 FinStrG Art. 1 § 102 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;VwRallg; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/13/0109 E 20. Oktober 2010
Rechtssatz: Die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 B-VG Art18 VwRallg BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 B-VG Art. 18 heute ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; GEG §7; GEG §8; GEG § 7 heute GEG § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 7 gültig von 01.01.2016 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; BAO §92; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; BAO §238 Abs3 litb; BAO §92;VwRallg; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243; BAO §250 Abs1; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §92;VwRallg; BAO § 243 heute BAO § 243 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 243 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.201... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom 17. Juli 2003 wurde der A. Rechtsanwalts GmbH Kommunalsteuer für den Zeitraum von Oktober 2000 bis Dezember 2002 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass die Bezüge des an der Gesellschaft zu 20% beteiligten Geschäftsführers Mag. H. zu Unrecht in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer einbezogen worden seien. Mag. H. führe "seinen Filialbetrieb" völlig weisungsungebunden, e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;VwRallg; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Eine Erledigung, die an eine nicht existente Person ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen, ... mehr lesen...
Mit dem dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2007/15/0188, zu Grunde liegenden Bescheid vom 21. September 2006 hat die belangte Behörde eine Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 4. Mai 2006 abgewiesen, mit dem ein Antrag der Beschwerdeführerin vom 13. März 2006 auf Gewährung von Familienbeihilfe für ihre drei Kinder ab 1. Jänner 2006 abgewiesen worden war. Nach Ergehen der abweisenden Berufungsentscheidung vom 21. September 2006 begehrte u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, § 92 Tz 4). Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Ents... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Mai 1998 beantragte der Beschwerdeführer, der ein Kaffeehaus betreibt, "je einen Feststellungsbescheid für das Jahr 1995, das Jahr 1996 und das Jahr 1997 zu erlassen, aus denen hervorgeht, wie viel wir im jeweiligen Jahr unter dieser Steuernummer an Getränkesteuer auf Grund der eingereichten Getränkesteuererklärungen und damit übereinstimmenden Getränkesteuerzahlungen zu entrichten hatten". Sein rechtliches Interesse liege darin, dass der Beschwerdeführer "durch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;LAO Wr 1962 §66;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0024 E 26. Juni 1997 VwSlg 7194 F/1997 RS 2 Stammrechtssatz Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig (soge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23. Mai 2006, womit er gemäß § 84 Abs. 1 BAO als Bevollmächtigter einer - im Akt näher bezeichneten - GmbH abgelehnt worden war, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: hat die belangte Behörde ausgeführt, dem Beschwerdeführer sei am 2. November 2004 von der GmbH eine Vollmacht mit folgendem Inhalt erteilt worden: Mit dem angefochtenen Bescheid hat d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §254;BAO §84;BAO §92;BAO §97 Abs1;
Rechtssatz: Die Ablehnung eines unbefugten Vertreters ist diesem gegenüber bescheidmäßig zu verfügen. Die dem unbefugten Vertreter gegenüber ausgesprochene bescheidmäßige Ablehnung bewirkt den Ausschluss des unbefugten Vertreters vom derzeitigen und allen späteren Abgabenverfahren des Abgabepflichtigen, der von der A... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Pensionist. Strittig sei, ob die von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders rechtmäßig gewesen sei. Nach Durchführung einer finanzstrafbehördlichen Prüfung über die Jahre 1991 bis 1998 bei der W-GmbH & Co KG sei das Finanzamt zur Ansicht gelangt - so die weiteren Ausführungen im ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0071 E 20. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrec... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat einen Antrag gestellt, einen Abgabenbetrag in Höhe von 69.511,91 EUR, der aus einem Nachforderungsbetrag an Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2002 resultiere, gemäß § 236 BAO nachzusehen. Diesen Antrag habe der Beschwerdeführer nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid damit begründet, dass er für zwei Kinder ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §231;BAO §235;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Es besteht auf eine Löschung der fälligen Abgabenschuldigkeiten nach § 235 BAO ebenso kein Rechtsanspruch (vgl. Ritz, BAO3, § 235 Tz. 2, mwN) wie auf eine Aussetzung der Einbringung nach § 231 BAO, über die als rein behördeninterne Maßnahme auch kein Bescheid zu ergehen hat (vgl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. September 1998 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde den beschwerdeführenden Parteien die Getränkeabgabe für die Zeiträume 1995 bis 1997 vor und wies den Rückzahlungsantrag hinsichtlich der Getränkeabgabe 1995 bis 1997 mangels eines bestehenden Guthabens als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid erhoben die beschwerdeführenden Parteien mit Schreiben vom 29. September 1998 Berufung und beantragten die Aussetzung des Verfahrens. Mit Bescheid vom... mehr lesen...