Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging folgender mit 23. Jänner 1995 datierter Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde: "Bescheid Spruch: Das Ansuchen (des Beschwerdeführers) vom 14.11.1991 betreffend die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück ... wird gemäß § 62 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149, in der geltenden Fassung, mit der Maßgabe, daß die mit dem Genehmigungsvermerk versehenen und hier anlieg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BAO §198 Abs2;BAO §92;BAO §93 Abs3;BAO §93 Abs4;BauO Stmk 1968 §6a;LAO Stmk 1963 §150 Abs2;LAO Stmk 1963 §69;LAO Stmk 1963 §70 Abs3;LAO Stmk 1963 §70 Abs4;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §1;BAO §198 Abs2;BAO §92;BAO §93;BauO Stmk 1968 §6a;LAO Stmk 1963 §1;LAO Stmk 1963 §150 Abs2;LAO Stmk 1963 §69;LAO Stmk 1963 §70;
Rechtssatz: Der Aufschließungsbeitrag ist für den Bewi... mehr lesen...
Die Firma der Beschwerdeführerin, eine OHG, an der MF zu 70 % und DS zu 30 % beteiligt waren, wurde am 16. Juni 1989 im Handelsregister gelöscht. In einer Beilage zu den Erklärungen für das Jahr 1989 gab die Beschwerdeführerin bekannt, sie habe im Lauf des Jahres 1988 ihre Tätigkeit eingestellt. Laut der von ihr erstellten Bilanz zum 31. Jänner 1989 (Wirtschaftsjahr vom 1. Februar 1988 bis 31. Jänner 1989) habe sie insgesamt einen Gewinn von rund 4,6 Mio S erzielt. Auf Grund des ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273;BAO §278;BAO §92;BAO §93;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bescheidwirkungen der Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidcharakters der bekämpften Erledigung erstrecken sich auch darauf, daß verbindlich vom Nichtbestehen des bekämpften Bescheides auszugehen ist (Hinweis E 30.4.1996, 95/14/0127). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung für den Neubau eines Gebäudes schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge: Bürgermeister) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 14. März 1996 den Erschließungsbeitrag gemäß § 19 der Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 1,238.503,94 vor. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge: Gemeindevorstand) vom 11. Juli 1996 wurde der gegen den genannten Bescheid des Bürgermei... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §92;BAO §96;LAO Tir 1984 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0132
97/17/0218
97/17/0219
Rechtssatz: Eine bloße Kopie eines an eine andere Person ergangenen Bescheides entbehrt der eigenhändigen Unterfe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit dem "Haftungsbescheid" des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 17. Dezember 1992 wurden dem Beschwerdeführer "gemäß § 2 Abs. 4 der (Grazer) Lustbarkeitsabgabeordnung 1987" die vom Verein J nicht entrichtete Lustbarkeitsabgabe für Mai bis Oktober 1992 von 254.400 S und ein Säumniszuschlag von 5.088 S zur Zahlung vorgeschrieben. Gemäß § 2 Abs. 4 der genannten Verordnung hafte neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner, wer zur Anmeldung verpflichtet sei, ohne selbst Unternehmer... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;LAO Stmk 1963 §69;VwRallg;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet die Wirkung, daß die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann. Die objektiven Grenzen der Bescheidwirkung ergeben sich daraus, daß die "entschiedene Sache" durch den angenommenen Sachve... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingangsabgabenbescheiden vom 13. Februar, 23. Februar, 17. März, 15. April, 18. Mai, 15. Juni, 27. Juni, 18. Juli, 22. August, 27. September, 6. Oktober, 4. November, 22. November, 7. Dezember, 15. Dezember und 29. Dezember 1994, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin unter anderem Ausgleichsabgaben i.S.d. Ausgleichsabgabegesetz BGBl. Nr. 219/1967, in Höhe von insgesamt S ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Den Grundsatz, "die Rechtswidrigkeit (gemeint wohl: die Möglichkeit zur Beseitigung einer solchen) hätte vor Rechtsbeständigkeit Vorrang", kennt die österreichische Rechtsordnung nicht. Vielmehr besteht aus der Erkenntnis der Notwendigkeit abschließender nor... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem hg. Akt 95/16/0126 und einer gemäß § 35 Abs. 2 VwGG abgegebenen Stellungnahme der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und S (= der Beschwerdeführer im hg. Verfahren 95/16/0126), die seinerzeit eine Heirat beabsichtigt hatten, schlossen am 8. Juni 1993 mit der P GmbH einen Kaufvertrag betreffend bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 1702 GB nn1 J, je zur Häl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig (sogenanntes Wiederholungsverbot; Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 944 Abs 4). Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die berei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, Provisionsvertreter und Futtermittelhändler, ermittelte seinen Gewinn aus der Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen, im übrigen nach § 4 Abs 3 EStG 1972. Laut Bescheiden des Finanzamtes vom 24. Mai 1985 und vom 6. Juni 1986 erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1984 einen Umsatz von 3,915.592,25 S und im Jahr 1985 einen solchen von 4,196.924,56 S. Diese Bescheide enthielten keinen Hinweis gemäß § 125 Abs 6 BAO. In einem, auf Grund einer im Jahr 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §125 Abs1;BAO §125 Abs6;BAO §92;BAO §93;
Rechtssatz: Bei der in § 125 Abs 6 BAO vor der Novelle BGBl 1993/818 normierten Anordnung, auf die Verpflichtung zur Führung von Büchern im maßgeblichen Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid hinzuweisen, handelt es sich weder um eine gesonderte bescheidmäßige Anordnung noch um einen selbständigen Teil des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher sich in seinen Einkommensteuererklärungen als Innenarchitekt und Handelsvertreter bezeichnete, wurde für die Jahre 1988 bis 1991 zur Einkommensteuer veranlagt, wobei erklärungsgemäß jeweils (positive) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie (negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfaßt wurden. Die Einkommensteuerbescheide erwuchsen in Rechtskraft. In der Folge gelangte das Finanzamt zur Ansicht, daß ein Innenarchitekt keine Tätigkeit im Sinne des § 22 E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §185;BAO §198 Abs2;BAO §92;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;GewStG;VwRallg;
Rechtssatz: Ein für einen bestimmten Steuerabschnitt oder Stichtag oder für eine bestimmte... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Obmann eines ein Bordell betreibenden Vereines, welcher am 20. August 1987 seine Geschäftstätigkeit aufnahm und am 7. Juli 1988 durch Veröffentlichung seiner freiwilligen Auflösung gelöscht wurde. Mit nach Auflösung des Vereines nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren erlassenen, an den Verein zu Handen des Beschwerdeführers gerichteten Bescheiden setzte das Finanzamt gegenüber dem Verein Umsatzsteuer und Abgabe von alkoholischen Getränken für die Ja... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §248;BAO §92;BAO §93;VwRallg;
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ei... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht lediglich in Streit, ob die im Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Streitjahr versäumte, jedoch durch ergänzende Feststellung mittels des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides nachgeholte Feststellung, der einem Kommanditisten der Beschwerdeführerin zugerechnete Verlust von S 3.209.688,-- sei gemäß § 23a EstG 1972 nicht ausgleichsfähig, rechtmäßig ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat in sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §92;EStG 1972 §23a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 91/13/0113 2 Stammrechtssatz Ebensowenig wie die fehlende Ausgleichsfähigkeit von Verlusten iSd Bestimmung des § 23a EStG 1972 im Einkommensteuerveranlagungsverfahren festgestellt werden kann, können derartige Feststellungen außer... mehr lesen...