Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §92;GEG §14; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/9, S 568;
Rechtssatz: Eine Zahlungsaufforderung gem § 14 GEG ist kein Bescheid (Hinweis E 10.3.1988, 87/16/0072). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160227.X02 ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §92;GGG 1984 §26 Abs1;
Rechtssatz: Die nach § 26 Abs 1 GGG erfolgende Angabe der Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr in der Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt keine bescheidmäßige Festsetzung des Finanzamtes, sondern eine bloße Mitteilung dar. Davon, da... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren98/01 Wohnbauförderung
Norm: AVG §56;BAO §92;WFG 1984 §28 Abs4;
Rechtssatz: Die Zusicherung nach § 28 Abs 4 WFG ist nicht als Bescheid, sondern als privatrechtliche Erklärung des Landes anzusehen (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0219). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Priva... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 29. April 1988 wurde der Beschwerdeführerin (einer Bausparkasse, der als Pfandgläubigerin die nur von der gemäß § 30 Abs. 1 WGG von den Gerichtgsgebühren befreiten Grundeigentümerin unter Hinweis auf die Befreiung von den Eingaben- und Eintragungsgebühren nach "WGG bzw. WBFG" beantragte - mit Beschluß des BG. Hallein vom 3. Mai 1985, TZ 1211/85, bewilligte und am 10. Mai 1985 im Grundbuch vollzogene - Eint... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;BAO §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/05/15 1955/73 5 Stammrechtssatz Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Diesem Zweck dient auch die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §5 Abs4;BAO §216;BAO §92;
Rechtssatz: Eine Quittung ist kein Bescheid. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X01 Im RIS seit 11.11.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §92;
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige ist kein Bescheid. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130104.X02 Im RIS seit 11.11.1987 mehr lesen...
Aus den hg. Vorakten Zl. 86/13/0117, 0118, 0119, aus den vorliegenden, vom Verwaltungsgerichtshof zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden und aus den mit diesen Beschwerden vorgelegten Unterlagen einschließlich der angefochtenen Bescheide ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Beim Beschwerdeführer, der im übrigen Einkünfte als Pächter einer Landwirtschaft hat, wurden im Zuge gerichtlicher Ermittlungen Hausdurchsuchungen vorgenommen und große Warenlager beschlagnahmt. Da... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E 3.7.1979, 1120/79). Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstre... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs2; BAO §92; BAO §97 Abs1 lita; BAO § 238 heute BAO § 238 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 238 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/201... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1; BAO §299; BAO §303 Abs1; BAO §92; BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 299 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §185; BAO §192; BAO §252; BAO §92; EStG 1972 §23 Z2; EStG 1972 §27 Abs1 Z2; BAO § 185 heute BAO § 185 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 185 gültig von 01.0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beteiligte sich 1977 als stiller Gesellschafter an der "Kapitalbeteiligungsgesellschaft m. b. H. & CO. KG in L" (im folgenden KG). Die Beteiligung erfolgte in der Weise, daß der Beschwerdeführer am 29. März 1977 eine "Beitrittserklärung" abgab, in der er erklärte, der KG als stiller Gesellschafter gemäß den Satzungen der Gesellschaft beizutreten. Er "ersuche um Überlassung von 3 Stück Nominalanteilen" (das Nominale eines Anteiles beträgt S 10.000,--). Da der P... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte laut Kreditzusage vom 9. Oktober 1963 bzw. Annahmeerklärung vom 28. Oktober 1963 mit der Sparkasse in X einen Kreditvertrag über einen Kontokorrentkredit in Höhe von S 110.000,-- mit einer Laufzeit "bis auf weiteres" abgeschlossen. Da dieser Kreditvertrag am 30. Juni 1977 noch bestanden hat, ist zufolge Art. II Abs. 2 der Gebührengesetz-Novelle 1976, BGBl. Nr. 668, die Gebührenpflicht für diesen Vertrag gemäß § 33 TP 19 Abs. 1 Z. 2 des Gebührengesetzes 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §201; BAO §92;GebG 1957 §28;GebG 1957 §3 Abs4; BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §810; AußStrG §145; BAO §92; VwGG §34 Abs1; ABGB § 810 heute ABGB § 810 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; VwGG §34 Abs1; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; VwGG §34 Abs1; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1; BAO §92; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92; EStG 1972 §63; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 EStG 1972 § 63 gültig von 22.12.1984 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 11. Oktober 1973 das nicht näher begründete Ansuchen des durch einen Wirtschaftstreuhänder vertretenen Beschwerdeführers vom 31. März 1973 auf Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 1972 mit dem Beifügen ab, daß die Erklärungen jedoch dann als fristgerecht eingebracht gelten, wenn sie bis längstens 14. November 1973 eingereicht würden. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß die Erklärungen aus arbeitstechnischen Gründen benö... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1 BAO §92 BAO § 276 heute BAO § 276 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 276 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1483/67 E 28. März 1969 VwSlg 3886 F/1969 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid liegt nur dann vor, wenn in einer Ang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92; BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Die Rechtwirkung eines Bescheides tritt erst mit dessen Erlassung, nicht schon mit seiner Unterfertigung ein (Hinweis E 7.7.1948, 636/... mehr lesen...