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AbgabenverfahrenNorm
BAO §276 Abs1Rechtssatz
Eine Mitteilung, daß zufolge Antragstellung nach § 276 Abs 1 BAO die ursprünglich festgesetzten Abgabenbeträge wieder Geltung erlangen, ist kein Bescheid.Eine Mitteilung, daß zufolge Antragstellung nach Paragraph 276, Absatz eins, BAO die ursprünglich festgesetzten Abgabenbeträge wieder Geltung erlangen, ist kein Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001930.X01Im RIS seit
05.04.2022Zuletzt aktualisiert am
06.04.2022