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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §810;Rechtssatz
Die Zustellung eines an eine Verlassenschaft gerichteten Bescheides an einen (erbserklärten) Erben, bevor ihm die Besorgung und Benützung derselben gem § 810 ABGB, § 145 AußerstreitG vom Gericht überlassen worden ist, ist rechtsunwirksam (Hinweis B 12.5.1980, 568/80).Die Zustellung eines an eine Verlassenschaft gerichteten Bescheides an einen (erbserklärten) Erben, bevor ihm die Besorgung und Benützung derselben gem Paragraph 810, ABGB, Paragraph 145, AußerstreitG vom Gericht überlassen worden ist, ist rechtsunwirksam (Hinweis B 12.5.1980, 568/80).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001085.X01Im RIS seit
16.06.1980Zuletzt aktualisiert am
13.05.2010