RS Vwgh 1973/12/12 1208/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1973
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Rechtwirkung eines Bescheides tritt erst mit dessen Erlassung, nicht schon mit seiner Unterfertigung ein (Hinweis E 7.7.1948, 636/47 VwSlg 484 A/1948).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973001208.X02

Im RIS seit

12.12.1973

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten