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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1;Rechtssatz
Ob ein von der Abgabenbehörde an das in seiner Finanzstrafsache zuständige Gericht gerichtetes Schreiben, in dem ein bestimmter Abgabenbetrag als strafbestimmender Wertbetrag genannt ist und das als Bescheid bezeichnet ist und in der äußeren Form eines solchen ergeht, tatsächlich Bescheidcharakter hat, kann auf sich beruhen. Die Behebung einer solchen Erledigung gemäß § 299Ob ein von der Abgabenbehörde an das in seiner Finanzstrafsache zuständige Gericht gerichtetes Schreiben, in dem ein bestimmter Abgabenbetrag als strafbestimmender Wertbetrag genannt ist und das als Bescheid bezeichnet ist und in der äußeren Form eines solchen ergeht, tatsächlich Bescheidcharakter hat, kann auf sich beruhen. Die Behebung einer solchen Erledigung gemäß Paragraph 299
BAO ist jedenfalls nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001529.X01Im RIS seit
07.05.1979