RS Vwgh 1985/2/19 84/14/0126

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Veröffentlicht am 19.02.1985
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG;
BAO;
KO §6;
KO §7;

Rechtssatz

Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes das Gericht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140126.X02

Im RIS seit

19.02.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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