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23/01 KonkursordnungNorm
AVG;Rechtssatz
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes das Gericht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140126.X02Im RIS seit
19.02.1985