Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92;
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Feststellungsbescheid notwendiges Mittel der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ist, ist zunächst von Bedeutung, ob der Partei zur Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen nicht ohnedies der Rechtsweg vor den Verwaltungsbehörden oder den Gerichten offensteht. Sodann ist zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92;
Rechtssatz: In der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 18.10.1978, 65/78, VwSlg 9662 A/1978) wurde auch der Partei die Berechtigung zuerkannt, die bescheidmäßige Feststellung strittiger Rechte zu begehren, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel der Rechtsverteidigung ist und insofern im Interesse der P... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92;
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörden sind befugt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Feststellungsbescheide zu erlassen, wenn hiefür entweder eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung oder ein im privaten oder öffentlichen Interesse begründeter Anlaß vorliegt und die Verwaltungsvorschriften nich... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer waren Kommanditisten der Rudolf K. GmbH & Co KG. Mit 16. Mai 1988 wurde im Handelsregister eingetragen, daß die Gesellschaft nach Beendigung der Liquidation erloschen ist. Das Finanzamt erließ hinsichtlich sämtlicher Streitjahre 1983 bis 1987 gemäß § 188 BAO Bescheide über die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb. Für alle Jahre wurden Verluste aus Gewerbebetrieb festgestellt. Weiters wurden die Anteile der Beschwerdeführer an diesen Verlust... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §92;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Ebensowenig wie die fehlende Ausgleichsfähigkeit von Verlusten iSd Bestimmung des § 23a EStG 1972 im Einkommensteuerveranlagungsverfahren festgestellt werden kann, können derartige Feststellungen außerhalb des im § 188 BAO vorgesehenen Verfahrens durch einen auf § 92 B... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer stellte am 28. Dezember 1984 an das Finanzamt den Antrag, durch Feststellungsbescheid klarzustellen, auf Grund welcher Gesetze er als Steuerpflichtiger verhalten wäre, für Zwecke der Erstellung von Abgabenerklärungen diverse unentgeltliche Sachbeistellungen (Beistellung eines Arbeitsraumes und von Hilfsmitteln wie z.B. Schrank, Schreibti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;BAO §273 Abs1 lita;BAO §92;BAO §95;
Rechtssatz: Spricht das Finanzamt über einen Parteienantrag expressis verbis nicht in Bescheidform ab, so ist die dagegen erhobene Berufung auch dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Abgabepflichtige einen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung haben sol... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der mit 1. Juni 1987 gegründeten beschwerdeführenden GmbH ist unter anderem die Überlassung von Arbeitskräften insbesondere an Bauunternehmer. In den Akten erliegt eine "Gesprächsnotiz" vom 15. Dezember 1987 über ein mündliches Auskunftsersuchen von Organen der Beschwerdeführerin beim Finanzamt. Von seiten der Abgabenbehörde nahmen an der Besprechung der Leiter der Lohnsteuerstelle und die zuständige Referentin dieser Abteilung teil. Das von den Parteienvertrete... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §92;EStG 1972 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Auskünfte nach § 90 EStG 1972 sind zwar keine (bindenden) Bescheide, unrichtige Auskünfte im Einzelfall können jedoch Treu und Glauben verletzen (Hinweis E 8.9.1992, 87/14/0091). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit Vertrag vom 27. Oktober/10. November 1988 hatte die Beschwerdeführerin ihrer Mutter und deren Lebensgefährten (in der Folge: P) die Dienstbarkeit der Wohnung (einer bestimmten Eigentumswohnung) eingeräumt. In diesem Zusammenhang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt (in der Folge: FA) mit u.a. unter Hinweis auf § 13 Abs. 1 ErbStG erlassenem Bescheid vom 16. März 1990 gegenüber ... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56BAO §92VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1085/80 B 16. Juni 1980 RS 2 Stammrechtssatz Ein schriftlicher Bescheid, der nicht rechtswirksam zugestellt und damit erlassen wurde, ist rechtlich nicht existent geworden (Hinweis E 7.7.1948, 636/47, VwSlg 484 A/1948; E... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in St. V. ein technisches Konstruktionsbüro, in dem sie rund 60 Dienstnehmer beschäftigt. Sie hat mit der V.AG einen vierwöchig kündbaren Rahmenvertrag für Konstruktions- und Projektierungsaufträge geschlossen, welcher die Übertragung der Ausführung von Arbeiten nach den Bestimmungen gesondert zu erteilender Einzelaufträge und eine Verpflichtung der Beschwerdeführerin vorsieht, übertragene Arbeiten nach Wahl der V.AG auch auf deren Betriebsgelände oder ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §276 Abs1;BAO §92;BAO §93;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zusammenfassung mehrerer Bescheide auf einem Vordruck ändert nichts daran, daß jeder einzelne der solcherart zusammengefaßten abgabenbehördlichen Bescheide selbständig im Rechtsmittelweg anfechtbar ist und unabhängig von den anderen selbständig in Rechtskraft er... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984;AVG §42 Abs1;BAO;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Dem Gemeindeaufsichtsrecht ist im Zusammenhalt mit dem Abgabenverfahrensrecht eine Präklusion von Einwendungen fremd. Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgab... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller im Instanzenzug zur abgabenrechtlichen Haftung für Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer ehemaligen Pächterin herangezogen. Diesen Bescheid bekämpfte der Antragsteller zunächst mit Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der jedoch mit Beschluß vom 30. Juli 1991, B 985/90-8, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Daß im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Gefahr einer endgültigen Uneinbringlichkeit des noch aushaftenden Teiles des Haftungsbetrages bestünde, hat die belangte Behörde in ihrer Stellungnahme nicht behauptet; zwingende öffentlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatzsteuer 1986, Einkommensteuer 1983 bis 1986 und Verspätungszuschlag - Mit der neuerlichen Antragstellung übersieht der ASt, daß auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung hat, das heißt, daß bei unveränderter Sach- u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Einheitswert des Betriebsvermögens - Für sich allein begründet das öffentliche Anliegen an der Einhebung von Abgaben noch kein zwingendes öffentliches Interesse iSd § 30 Abs 2 VwGG. Ein solches zwingendes Interesse wäre anhand ... mehr lesen...
Obwohl dieser Beschluß gemäß § 30 Abs. 2 letzter Satz VwGG keiner Begründung: bedarf, wird zur Stellungnahme, welche die belangte Behörde zum Aufschiebungsantrag abgab, folgendes bemerkt: Obwohl dieser Beschluß gemäß Paragraph 30, Absatz 2, letzter Satz VwGG keiner
Begründung: bedarf, wird zur Stellungnahme, welche die belangte Behörde zum Aufschiebungsantrag abgab, folgendes bemerkt: Das öffentliche Anliegen an der Einhebung der Abgaben stellt eines jener Interessen der Parteien d... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die Abnahme der sich im Gewahrsame der Beschwerdeführerin befindlichen Tagesstrazzen sowie der entsprechenden Kontenentwicklungen für den Zeitraum vom 8. bis 13. September 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BAO §92;BAO §93;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §137;
Rechtssatz: Einer Erledigung einer Verwaltungsbehörde, der die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid fehlt, kommt Bescheidcharakter nur zu, wenn sich aus dem maßgeblichen Inhalt eindeutig ergibt, daß die Behörde nicht nur ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Februar 1989 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, der Beschwerdeführerin "gemäß §§ 1, 3, 5 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 - VGSG, LGBl. für Wien Nr. 43/1987" für die von ihr in der Zeit vom 6. bis 11. Dezember 1988 in Wien XV, Vogelweidplatz 14, Wiener Stadthalle, durchgeführte Ausstellung "Gerhard Berger's PS-Party" eine Vergnügungssteuer von S 708.681,-- vor. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen, die Vera... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §185;BAO §198;BAO §92;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §66;
Rechtssatz: Mangels besonderer gesetzlicher Anordnung eines Feststellungsbescheides kann ein solcher nur über Rechte oder Rechtsverhältnisse ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Fests... mehr lesen...
Am 8. August 1983 sicherte die Landesregierung auf Grund ihres Beschlusses vom 27. November 1981 der Beschwerdeführerin als Förderungswerberin zu, auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967 in der geltenden Fassung zur Errichtung von acht Eigentumswohnungen mit einer Nutzfläche von insgesamt 680,49 m2 ein Darlehen und Annuitätenzuschüsse zu gewähren. Am 17. Juni 1985 ging beim Magistrat S - Baubehörde die von der Beschwerdeführerin mit 5. Dezember 1984 datier... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs2;BAO §92;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 152;
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbehörde hat im allgemeinen das im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Recht anzuwenden. Eine andere Betrachtungweise wird dann geboten sein, wenn der ... mehr lesen...