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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §92;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3207/78 B 19. März 1979 RS 1Stammrechtssatz
Den Eintragungen oder Streichungen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte kommt dann kein selbständiger Bescheidcharakter zu, wenn sie auf einem gesonderten Bescheid beruhen und lediglich dazu dienen, den Spruch dieses Bescheides auf die Lohnsteuerkarte zu übertragen. Solche Eintragungen und Streichungen teilen das Schicksal des ihnen zugrunde liegenden gesonderten Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003204.X01Im RIS seit
19.03.1979