RS Vwgh 1979/3/19 3204/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1979
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3207/78 B 19. März 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Den Eintragungen oder Streichungen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte kommt dann kein selbständiger Bescheidcharakter zu, wenn sie auf einem gesonderten Bescheid beruhen und lediglich dazu dienen, den Spruch dieses Bescheides auf die Lohnsteuerkarte zu übertragen. Solche Eintragungen und Streichungen teilen das Schicksal des ihnen zugrunde liegenden gesonderten Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978003204.X01

Im RIS seit

19.03.1979
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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